Anforderungsgerechte IT-Lösungen schaffen Sicherheit in der Logistik

XL_BEO Interview grenzüberschreitende Logistik Bild 2Politische Ereignisse wie die Krimkrise beeinflussen die Rahmenbedingungen für eine grenzüberschreitende Logistik. Wichtige Stichwörter in diesem Kontext sind Sanktionen oder Länderembargos. Die Folge: Das Thema Compliance gewinnt in der Logistik immer mehr an Bedeutung. Wir haben mit Clemens Sexauer, Geschäftsführer der BEO GmbH, darüber gesprochen, wie Unternehmen beim internationalen Handel Rechtssicherheit erlangen und welche Rolle IT-Lösungen dabei spielen.

Redaktion: Herr Sexauer, wie wirken sich Beschränkungen des Handels – zum Beispiel mit Russland – auf die Nachfrage nach Softwarelösungen zur Sanktionsprüfung oder Exportkontrolle aus?

Clemens Sexauer: Wir registrieren seit etwa Mitte 2014 eine stark erhöhte Nachfrage. Für unsere Software zur Exportkontrolle mit Anbindung an die Sanktionsprüfung haben wir im Jahr 2014 doppelt so viele Bestellungen wie 2013 erhalten. Darüber hinaus ist die Nachfrage nach unserem kostenlosen Testzugang für die BEO-Sanktionsprüfung aufgrund der Krimkrise im Jahr 2014 um 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Entsprechend hat in der Folgezeit auch die Zahl der Vertragsabschlüsse für die Vollversion der BEO-Sanktionsprüfung zugenommen. Diese Zahlen sind ein deutliches Zeichen dafür, dass sich Unternehmen aktuell verstärkt mit den Themen Sicherheit und Compliance im internationalen Warenverkehr auseinandersetzen.

Redaktion: Welche Richtlinien und Vorgaben müssen Unternehmen denn erfüllen, damit sie bei der grenzüberschreitenden Logistik auf der sicheren Seite sind?

Clemens Sexauer: Die EU hat bindende Regeln für den internationalen Warenverkehr aufgestellt. Zum einen ist der Handel mit terrorverdächtigen Personen und Unternehmen verboten. Diese sind auf den so genannten Sanktionslisten verzeichnet. Exportierende Unternehmen müssen ihre Geschäftskontakte anhand dieser Listen prüfen. Zum anderen können Sanktionen auch in Form von Embargos gegen bestimmte Länder verhängt werden. Das Russlandembargo war in den letzten Monaten ja ein vieldiskutiertes Thema. Auf der Güterebene gibt es ebenfalls Vorgaben: Manche Waren dürfen gar nicht oder nur unter bestimmten Auflagen international versendet werden. Das trifft zum Beispiel auf Dual-Use-Güter zu, die sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke genutzt werden können. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, müssen Unternehmen die Ausfuhrlisten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüfen. Auf ihnen sind alle Güter verzeichnet, für die man eine Ausfuhrgenehmigung benötigt.

Redaktion: Das hört sich ziemlich aufwändig an. Wie können Softwarelösungen bei der Einhaltung dieser Richtlinien helfen?

Clemens Sexauer: Die wichtigsten Vorteile einer Softwarelösung liegen auf der Hand: Die Programme basieren auf den aktuellen gesetzlichen Zollbestimmungen und werden kontinuierlich aktualisiert. Alle Prozesse laufen automatisiert ab und lassen sich damit schneller abwickeln. Fehler, zum Beispiel durch die versehentliche Falscheingabe von Daten, sind praktisch ausgeschlossen. Darüber hinaus bietet die softwarebasierte Verwaltung und Archivierung aller Arbeitsschritte ein hohes Maß an Sicherheit: Die BEO-Systeme speichern Daten für den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum von zehn Jahren revisionssicher ab. Kunden können so wichtige Teilschritte der Zollabwicklung langfristig nachweisen – und das völlig papierlos. Unsere Softwarepakete zur Exportkontrolle und zur Sanktionsprüfung passen wir außerdem laufend an Kundenanforderungen an. Nutzer können Daten einzeln oder als Datei prüfen und dabei aus unterschiedlichen Formaten das für sie passende wählen. Eine wichtige Funktion für größere Unternehmen ist die zeitgleiche Bearbeitung der Daten durch verschiedene User. Das geht mit unseren Lösungen auch von unterschiedlichen Unternehmensstandorten aus.

Redaktion: Herr Sexauer, vielen Dank für das Gespräch.

BEO – das Unternehmen
Die BEO GmbH mit Hauptstandort in Endingen bei Freiburg hat sich auf Softwareprodukte und Dienstleistungen für die Bereiche Zollabfertigung und Versandabwicklung spezialisiert. 1987 vom Geschäftsführer Clemens Sexauer gegründet, beschäftigt das Unternehmen inzwischen mehr als 150 Mitarbeiter an vier Standorten. Die Produktlinien zur Zollabfertigung sowie zur Präferenzkalkulation und Sanktionsprüfung werden kontinuierlich an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst und gewährleisten für Anwender Rechtssicherheit und die permanente Einhaltung aktueller Vorschriften und Richtlinien. Für den Versand bietet BEO Softwareanwendungen für die Packstück-, Sendungs- sowie die Gefahrgutabwicklung an. Alle Softwareprodukte von BEO sind modular konzipiert und sowohl als Inhouse- als auch als webbasierte Mietlösungen (SaaS) verfügbar.

Unternehmenskontakt
Clemens Sexauer
BEO GmbH Ensisheimer Str. 6-8
79346 Endingen
Telefon: 07642-900 30
Fax: 07642-900 399
E-Mail: presse@beo-software.de
Internet: www.beo-software.de

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