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Inka-Paletten: Exporte nach Israel und Australien bleiben einfach

In Kürze treten in Israel und Australien Änderungen bei den Importbestimmungen in Kraft. Die Inka-Paletten GmbH gibt Entwarnung: Die Gesetzesänderungen haben keine Auswirkungen für die Nutzer von Inka-Paletten.
 
Israel setzt zum 23. Juni 2009 die internationale Pflanzenschutzverordnung ISPM 15 um. „Inka-Paletten sind ab Werk schädlingsfrei. Die ISPM 15 erfordert keine Behandlung und Kennzeichnung für Pressholz. Eine Herstellererklärung dazu gibt es auf unserer Webseite“, erklärt Andreas J. Heinrich, Produktmanager bei der Inka Paletten GmbH. Israel-Exporteure können also bedenkenlos auf die günstige Einwegpalette setzen.
 
Australien führt ab 1. August 2009 eine Änderung des Formulars zur Verpackungs-deklaration ein. INKA stellt die Formulare als Download auf der Webseite bereit. Spediteure informieren in diesem Zusam-menhang in Rundschreiben über eine Änderung der Vorschriften für Sperrholz- und Furnierholz-Packmittel. Inka-Paletten sind aber aus Pressholz und von diesen Vorschriften nicht betroffen. Die Änderung hat keine Konsequenzen für die Nutzer der Inka-Paletten.
 
 
INKA Paletten GmbH
Andreas J. Heinrich (Produktmanager)
Bahnhofstr. 21
85635 Siegertsbrunn bei München
Tel.: (0 81 02) 77 42-0
Fax: (0 81 02) 54 11
Eingestellt von Markus Jaklitsch am 23.06.2009
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+43 (0) 676 / 9578311

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