BDB nimmt Stellung zur neuen KV-Förderrichtlinie

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) hat Position zum Entwurf einer neuen Richtlinie zur Förderung des Kombinierten Verkehrs (KV) bezogen. Das Regelwerk soll die bisherige KV-Förderrichtlinie ablösen, die zum 31. Dezember 2016 außer Kraft tritt.

Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, Verkehrsträger sinnvoll zu vernetzen und dabei Güter von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Binnenschiff und Güterbahn zu verlagern. Dafür werden der Neu- und Ausbau von KV-Umschlaganlagen mit bis zu 80 Prozent vom Bund bezuschusst.

„Es ist sehr erfreulich, dass sich teils mehrere Jahre alte Forderungen des BDB und des Gewerbes in dem aktuellen Entwurf der KV-Förderrichtlinie wiederfinden. Ein Beispiel ist die Anerkennung von Pachtverträgen für Grundstücke, auf denen KV-Umschlaganlagen errichtet oder ausgebaut werden sollen. Damit erfolgt endlich eine Gleichstellung mit Eigentum und Erbbaurecht, was gerade in Hafengebieten deutliche Vorteile für den Kombinierten Verkehr bringt“, so BDB-Vorstandsmitglied Heinrich Kerstgens (Contargo GmbH & Co. KG).

Sinnvoll ist außerdem, dass – wie in dem Entwurf vorgesehen – künftig bei der Ermittlung des volkswirtschaftlichen Nutzens und damit bei der Förderberechnung die Hälfte der zurückgelegten Strecken im europäischen Ausland berücksichtigt werden sollen. Damit haben Projekte in Grenznähe – vor allem an Wasserstraßen – eine bessere Chance auf Realisierung.

„Auch durch die Aufnahme neuer Fördertatbestände wird künftig der Ausbau des Kombinierten Verkehrs und eine Verkehrsverlagerung auf saubere Verkehrsmittel wie das Binnenschiff erleichtert“, lobt Heinrich Kerstgens. So sind in dem Entwurf z.B. Abstellflächen für Ladeeinheiten sowie automatisierte Ausfahrschranken und Parkplätze, wenn sie im Zusammenhang mit der Umschlagfunktion der KV-Anlage stehen, zusätzlich anerkannt.

Der Verband hat in seiner Stellungnahme angeregt, diesen Katalog noch um weitere sinnvolle Maßnahmen an Grundstücken, Umschlageinrichtungen und Ausrüstung zu ergänzen. Dazu gehören u.a. der Grunderwerb an Wasserflächen, Telekommunikationsanlagen, Anwendungssoftware (die heutzutage kaum noch von der förderfähigen Computerhardware getrennt werden kann), Geräte zur automatischen Sendungserfassung nicht nur im Zu- sondern auch im Ablauf sowie Umzäunungen und Sicherheitseinrichtungen.

Eine per Beschluss des Bundeskabinetts durchgeführte Haushaltsanalyse für das Förderprogramm hat ergeben, dass der Kombinierte Verkehr ein taugliches und effektives Instrument darstellt, um Güter von der Straße auf alternative Verkehrsträger zu verlagern. Der BDB bedauert vor diesem Hintergrund, dass der entsprechende Fördertitel im Bundeshaushalt in den Jahren 2017 und 2018 abgesenkt werden soll.

„Wichtig ist, dass die Förderanträge deutlich schneller bearbeitet werden, damit die zur Verfügung stehenden Mittel auch vollständig abgerufen werden“, betont Kerstgens. In der Vergangenheit waren Bearbeitungszeiten von bis zu einem Jahr nämlich keine Seltenheit. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, damit ein Ausbau des Kombinierten Verkehrs verwirklicht werden kann.

Quelle: BDB

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