BEO präsentiert neue Software zur Exportkontrolle
Eine für alles: So lässt sich das neue System zur Exportkontrolle der BEO GmbH am besten beschreiben. Das System unterstützt den Nutzer bei der Einhaltung aller wichtigen Ausfuhrbestimmungen und speichert jeden Arbeitsschritt revisionssicher ab. Über Funktionsweise und Vorteile der IT-Lösung informiert BEO auf der LogiMAT 2013 in Halle 5 am Stand 332.
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Das geltende Exportrecht stellt Unternehmen regelmäßig vor Herausforderungen. So müssen sie etwa Länderembargos berücksichtigen, kritische Güter im Blick behalten und den möglicherweise bedenklichen Endverwendungszweck ihrer Produkte beachten. Eine IT-Lösung, die auf exakt diese Bestimmungen und Regeln zugeschnitten ist, bietet der Zollspezialist BEO mit seiner neuen Exportkontrolle. Das praxiserprobte Tool wird auf der LogiMAT 2013 vorgestellt. Es erleichtert exportierenden Unternehmen die exakte Ermittlung, ob und für welche Güter bei der Ausfuhr spezielle Genehmigungen erforderlich sind. Häufig ist dies bei so genannten Dual-Use-Gütern der Fall, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Das trifft jedoch auch auf scheinbar harmlose Produkte wie Lippenstifthülsen oder Dichtungsringe zu. Alle Güter mit doppeltem Verwendungszweck, für die eine Genehmigungspflicht besteht, sind im Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung gelistet. Diesen prüft die BEO-Exportkontrolle vor jedem Versand.
Die Ausfuhrliste gibt zusätzlich Aufschluss darüber, bei welchen Waren die Ausfuhr grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Sie wird – wie auch das Umschlüsselungsverzeichnis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – ebenfalls von der BEO Exportkontrolle berücksichtigt. Eine weitere Funktion des Systems ist der Abgleich des Bestimmungsortes der Güter mit der Liste von Ländern, gegen die Embargos verhängt sind. „Dem Anwender erspart die IT-gestützte Exportkontrolle erheblichen Arbeitsaufwand, weil die manuelle Prüfung entfällt“, erklärt Regina Konrad, stellvertretende Geschäftsführerin von BEO CONSULT. „Außerdem wird jeder Teilschritt revisionssicher abgespeichert und bleibt so jederzeit nachweisbar.“
Internet: www.beo-software.de