Der Countdown läuft: Angabe von Nährwerten bald verpflichtend!

Ab 13. Dezember dieses Jahres sieht die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung vor. Es gibt nur wenige Ausnahmen. GS1 Austria appelliert an alle Hersteller, schon jetzt etwaige fehlende Nährwertangaben sowohl am Produkt als auch in GS1 Sync vorzunehmen.

Seit  der 2014 in Kraft getretenen EU-Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV) zur Information der Verbraucher über Lebensmittel ist die standardisierte Angabe der Nährwerte auf Produkten zu beachten. Diese Angaben sind zwar mittlerweile schon gang und gäbe, jedoch nach wie vor noch nicht durchgängig auf allen Produkten vorhanden. Das ist u.a. darauf zurück zu führen, dass den Produzenten eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt wurde und die Angaben bis jetzt freiwillig waren. Dies ändert sich aber schon bald, da die Nährwertkennzeichnung ab spätestens 13. Dezember 2016 verpflichtend ist. Nur einige wenige Warengruppen wie z.B. Getränke mit mehr als 1,2 Vol.-% Alkohol, Salz oder Kaugummi sind davon ausgenommen.

Die folgenden sieben Nährwertinformationen (die sogenannten BIG 7), bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter, sind ab Dezember verpflichtend: Brennwert (Kalorienangabe), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz. Als Fleißaufgabe können zusätzlich auch positive Eigenschaften zu den Nährwerten bekannt gegeben werden. Ist ein Produkt etwa als „fettarm“ oder „reich an Ballaststoffen“ ausgewiesen, so kann dies auch am Etikett angegeben werden.

Je früher, desto besser!
Bis zum jetzigen Zeitpunkt enthalten rund 65 Prozent der gesamten eingestellten Artikel in GS1 Sync eine entsprechende Nährwertdeklaration; rund ein Viertel der insgesamt 420 Dateneinsteller haben bei jedem einzelnen Basisartikel bereits vollständige Nährwertangaben bereitgestellt. Dies bedeutet durchaus noch großen Aufholbedarf, wobei berücksichtigt werden muss, dass viele der fehlenden Nährwertangaben auch ausgenommene Warengruppen wie Wein oder Bier betreffen. Da es nur mehr wenige Monate bis hin zur verpflichtenden Nährwertkennzeichnung sind, empfehlen der Handel und GS1 Austria auch in diesem Fall schon jetzt eine dementsprechende Anpassung auf den Produkten und in GS1 Sync. „Eine frühzeitige Angabe möglicher fehlender Nährwerte bietet einerseits die Chance, um mit den neuen Gegebenheiten vertraut zu werden, andererseits um mögliche Fehler bereits im Vorfeld zu beheben oder fehlende Inhalte zu ergänzen“, so GS1 Austria Geschäftsführer Mag. Gregor Herzog. Die Datenaktualisierung der Nährwerte in GS1 Sync wird, so wie auch bisher, vom Team der GS1 Sync-Qualitätssicherung (QS) anhand der übermittelten Verpackungsdesigns überprüft.

GS1 Sync setzt unterstützende Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Mit der Kampagne „GS1 Sync Refresh“ richtet GS1 Austria einen Appell an alle Dateneinsteller, laufend Datenaktualisierungen durchzuführen. Primäres Ziel ist es, damit mehr Bewusstsein bei Händlern und Herstellern für die Wichtigkeit der laufenden Datenaktualisierung zu schaffen. Konkret bedeutet dies: Änderungen, die am Produkt und in der Folge auf der Verpackung durchgeführt werden, müssen auch in GS1 Sync vorgenommen werden. Weitere Information unter: www.gs1.at/gs1sync_refresh

Mit „GS1 Sync Star“ hat das GS1 Sync-QS-Team im Rahmen der Qualitätssicherung eine Initiative gestartet, um jene Unternehmen zu „GS1 Sync Stars“ zu küren, die sich nachhaltig mit Datenqualität auseinandersetzen. Detaillierte Informationen dazu unter: www.gs1.at/gs1sync_stars

 

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