Deutschland streicht Zahlung der Lkw-Maut mit EC-Karte

Deutsche Lkw-Maut mit Änderungen ab 1. Jänner 2015; Einbindung der verursachten Luftverschmutzung in die Tarifgestaltung

Die deutschen Mauttarife für Lkw ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden sich ab 1. Jänner 2015 ändern. Auf Basis der Erkenntnisse des Wegekostengutachtens vom März 2014 werden ab 2015 die Kosten der durch die Lkw verursachten Luftverschmutzung in die Mauttarife eingerechnet. Die Höhe dieses Mautteilsatzes ist von der Schadstoffklasse abhängig.

Die erforderliche Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wird am 31.Dezember 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; am darauf folgenden Tag treten das Gesetz und damit die neuen Mauttarife in Kraft.

Der Maut-Gesamtbetrag errechnet sich aus der Strecke, die ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination auf mautpflichtigen Straßen zurücklegt und einem Mautsatz je Kilometer, der die Infrastrukturkosten und die Kosten für die verursachte Luftverschmutzung enthält.

-) Der Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten unterscheidet unverändert zwei Achsklassen: Zwischen Lkw mit bis zu drei Achsen und Lkw mit vier oder mehr Achsen.

-) Der Mautteilsatz der Kosten für die verursachte Luftverschmutzung richtet sich nach der Schadstoffklasse. Dabei wird jedes Fahrzeug aufgrund seiner Schadstoffklasse einer der sechs Kategorien A, B, C, D, E und F zugeordnet.

-) Neu eingeführt wird der Mautsatz für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 (Kategorie A). Für diese modernen Lkw werden keine Kosten für die Verursachung von Luftverschmutzung berechnet.

An Mautstellen-Terminals ist ab 1. Jänner 2015, aufgrund der geringen Nachfrage, die Zahlung mit der EC-Karte nicht mehr möglich. Als Zahlungsmittel gelten weiterhin Tank- und Kreditkarten, Bargeld sowie die Fahrzeugkarte mit der jeweils hinterlegten Zahlungsweise.

www.toll-collect.de    www.dslv.org

Quelle: Österreichische Verkehrszeitung
Portal: www.logistik-express.com

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