EU-Kommission geht gegen deutschen Mindestlohn vor

Die Europäische Kommission hat beschlossen, bezüglich der Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes im Verkehrssektor ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Das teilte die Kommission gestern in einer Pressemeldung mit.

Nach einem Informationsaustausch mit den deutschen Behörden und nach einer eingehenden rechtlichen Prüfung der deutschen Vorschriften habe die EU-Kommission nun ein entsprechendes Aufforderungsschreiben an Deutschland geschickt. Dieses Schreiben sei der erste Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens. Die Kommission unterstütze eigenen Angaben zufolge zwar voll und ganz die Einführung eines Mindestlohnes in Deutschland, vertrete aber die Ansicht, dass die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf alle Verkehrsleistungen, die deutsches Gebiet berühren, eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs bewirke.

Nach Ansicht der Kommission lasse sich insbesondere die Anwendung der deutschen Vorschriften auf den Transitverkehr und auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen nicht rechtfertigen, weil dadurch unangemessene Verwaltungshürden geschaffen würden, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts behindern. Nach Meinung der Kommission gebe es angemessenere Maßnahmen, die zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer und zur Gewährleistung eines lauteren Wettbewerbs ergriffen werden könnten und gleichzeitig einen freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ermöglichten. Die deutschen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben vorgebrachten Argumente zu antworten.

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