Europäisches Lkw-Kartell: Die österreichische Rechtslage

Die EU-Kommission hat im Juli 2016 festgestellt, dass europäische Nutzfahrzeughersteller gegen geltende EU-Kartellvorschriften verstoßen haben und eine Geldbuße verhängt. In der Folge ergeben sich zahlreiche Fragen für betroffene Betriebe: Wer hat durch das Lkw-Kartell einen Schaden erlitten? Wie ist dieser festzumachen? Und wie kann man Schadenersatzansprüche geltend machen?

Diese Themenbereiche standen am 10. Jänner im Fokus einer Fachveranstaltung in der Wirtschaftskammer Österreich, zu der die Bundessparte Transport und Verkehr und der Fachverband Güterbeförderung geladen hatten. Mehr als 120 Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um sich auf den aktuellen rechtlichen Stand zu bringen und sich mit Experten auszutauschen.

Wie die österreichische Rechtslage konkret aussieht, erläuterten Stephan Polster und Ingo Kapsch, auf Kartellrecht spezialisierte Rechtsanwälte in Wien. Vom Lkw-Hersteller-Kartell könnten demnach nicht nur Käufer von neuen mittelschweren bis schweren Lkw im Kartell-Zeitraum von 1997 bis 2011 geschädigt worden sein, sondern auch Käufer von gebrauchten Lkw sowie Leasingnehmer.

Unabhängig davon, ist die Dokumentation der eigenen Kosten für einen betroffenen Betrieb das Um und Auf, wie Stephan Polster und Ingo Kapsch betonten. Wer einen Rechtsweg erwägt, muss die bezahlten Preise nachweisen können – mittels Rechnungen, Belegen oder gegebenenfalls den eigenen Bilanzen. Eine bloße Schätzung des Kaufpreises ist vor Gericht unzulässig, so die Experten.

In der weiteren Folge erteilte Christian Langbein, Kartellrechtsanwalt aus Ulm in Deutschland, den betroffenen Unternehmen den Rat, ein ökonomisches Gutachten einzuholen, das dem Gericht bei der konkreten Bezifferung der Schadenshöhe als Grundlage dienen kann. Wichtige Guidelines für den Weg vor Gericht wird der Bußgeldbescheid geben, den die EU für Februar in Aussicht gestellt hat. Dann wird nicht nur das Kartell der Hersteller klar abgegrenzt, sondern auch fixiert sein, welche Lkw genau betroffen sind.

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