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Europäisches Lkw-Kartell: Prozesschancen und –risiken für betroffene Unternehmen

Die EU-Kommission hat im Juli 2016 festgestellt, dass europäische Nutzfahrzeughersteller gegen geltende EU-Kartellvorschriften verstoßen haben und eine Geldbuße verhängt. In der Folge ergeben sich zahlreiche Fragen für betroffene Betriebe: Wer hat durch das Lkw-Kartell einen Schaden erlitten? Wie ist dieser festzumachen? Und wie kann man Schadenersatzansprüche geltend machen?

Diese Fragen standen heute im Fokus eine Fachveranstaltung in der Wirtschaftskammer Österreich, zu der Bundessparte Transport und Verkehr und Fachverband Güterbeförderung geladen hatten. Mehr als 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um sich auf den aktuellen rechtlichen Stand zu bringen und sich mit Experten auszutauschen.

Bundesspartenobmann Alexander Klacska: „Wir möchten unsere Mitgliedsbetriebe frühzeitig über den Status Quo informieren. Deshalb bieten wir mit dieser Veranstaltung eine Möglichkeit des Austausches mit Juristen, Vertretern der Transportwirtschaft, des Nutzfahrzeughandels, aber auch der Kfz-Industrie. Am Ende des Tages soll kein Unternehmer aufgrund von Fehlinformationen ungerechtfertigt auf Kosten sitzenbleiben müssen. Mit objektiver und frühzeitiger Info wollen wir dem entgegenwirken.“

Fachverbandsgeschäftsführer Peter Tropper betonte, dass die Zusammenarbeit und die langjährige Partnerschaft mit der Nutzfahrzeugindustrie für die Transportwirtschaft immer wichtig war und ist. Gleichzeitig sollen diese Mitgliedsbetriebe aber die Möglichkeit haben, sich mit Experten auszutauschen und danach zu entscheiden, wie und ob man hier als möglicherweise betroffener Unternehmer vorgeht und welche Schritte Sinn machen.

Dokumentation ist das Um und Auf
Wie die österreichische Rechtslage konkret aussieht, erläuterten Stephan Polster und Ingo Kapsch, auf Kartellrecht spezialisierte Rechtsanwälte in Wien. Vom Lkw-Hersteller-Kartell könnten demnach nicht nur Käufer von neuen mittelschweren bis schweren Lkw im Kartell-Zeitraum von 1997 bis 2011 geschädigt worden sein, sondern auch Käufer von gebrauchten Lkw sowie Leasingnehmer. Unabhängig davon, ist die Dokumentation der eigenen Kosten für einen betroffenen Betrieb das Um und Auf, wie Polster und Kapsch betonten. Wer einen Rechtsweg erwägt, müsse die bezahlten Preise nachweisen können – mittels Rechnungen, Belegen oder gegebenenfalls den eigenen Bilanzen. Eine bloße Schätzung des Kaufpreises ist vor Gericht unzulässig, so die Experten.

In der weiteren Folge empfiehlt Christian Langbein, Kartellrechtsanwalt aus Ulm in Deutschland, den betroffenen Unternehmen, ein ökonomisches Gutachten einzuholen, das dem Gericht bei der konkreten Bezifferung der Schadenshöhe als Grundlage dienen kann.

Wichtige Guidelines für den Weg vor Gericht wird der Bußgeldbescheid geben, den die EU für Februar in Aussicht gestellt hat. Dann wird nicht nur das Kartell der Hersteller klar abgegrenzt, sondern auch fixiert sein, welche Lkw genau betroffen sind. (PWK019/PM)

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