Heute drohen Schäden durch Unwetter

Ab Mittag  breiten sich teils heftige Regenschauer und Gewitter aus. Am späten Nachmittag und Abend muss man im Donauraum sowie im östlichen Flachland örtlich sogar mit teils orkanartigen Böen von bis zu 110 km/h rechnen, berichten die Experten des Wetterdienstes UBIMET. Da stellt sich die Frage, wer für die Schäden, die durch Hagel, herabgefallene Äste oder umgestürzte Bäume am Fahrzeug verursacht wurden, aufkommt. Denn auch heute können die Gewitter heftig werden und mit großem Hagel einhergehen, auch kleinräumige Überflutungen oder Murenabgänge sind möglich.

Wer vollkaskoversichert ist, braucht sich grundsätzlich keine Sorgen zu machen, wer den Schaden übernimmt. Allgemein gilt: Von einem Sturm spricht man erst ab einer Windgeschwindigkeiten von 60 km/h. Wie sieht es für Fahrzeugbesitzer aus, die keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben? ARBÖ-Verkehrsjurist Dr. Stefan Mann: „Hagel- oder Sturmschäden werden in den meisten Fällen nur von der Kaskoversicherung – Elementar- oder Vollkasko – gedeckt. Wer nur haftpflichtversichert ist, schaut leider durch die Finger. Entscheidend sind die genauen Vertragsbedingungen.“

Wer nur haftpflichtversichert ist, muss selbst für den Schaden aufkommen. Denn Schäden durch umfallende Bäume oder herabstürzende Hausteile (Ziegelsteine, Fenster, Dachteile) gelten als durch höhere Gewalt verursacht, egal ob sie parkende, haltende oder fahrende Autos beschädigen. Denkbar ist ein Kostenersatz allenfalls dann, wenn Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Häuser baufällig waren und der Geschädigte dem verantwortlichen Besitzer nachweisen kann, dass er seinen Erhaltungspflichten nicht nachgekommen ist.

Um das Fahrzeug vorab vor Schäden zu schützen, sollte man dieses vor Unwettereinbruch in die Garage oder Carport stellen. Ist dies nicht vorhanden, sollte für das Auto ein möglichst  unwettergeschützter Platz gesucht werden. Gerät man unterwegs in ein Unwetter, das die Weiterfahrt unmöglich macht, gilt: Fahrzeug abstellen und die Schauer abwarten. In diesen Fällen darf das Fahrzeug sogar auf der Autobahn am Pannenstreifen abgestellt werden. Besser ist allerdings, aufgrund der Verkehrssicherheit, noch den nächsten Parkplatz anzufahren.

ARBÖ-Tipp: Vorbeugend kann man im Kofferraum Decken und Gummispanner mitführen, um im Ernstfall das Fahrzeug schützen zu können.

Rückfragen & Kontakt:

ARBÖ Presseabteilung
Sebastian Obrecht
Tel.: +43 1 891 21 Dw. 257
Mobil: +43 664 60 123 244
Email: sebastian.obrecht@arboe.at

Translate »