Industrie: EU-Binnenmarkt als integralen Bestandteil des Wirtschaftsstandortes betrachten

„Österreichs Industriebetriebe bekennen sich zu einem EU-Binnenmarkt, dessen Funktionieren die Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung sowohl des heimischen Wirtschaftsstandortes wie der gesamten Europäischen Union ist. Gleichzeitig bedeutet die außerordentliche Lage Österreichs eine Herausforderung für den Arbeitsmarkt und insbesondere der Industrie nachgelagerte Branchen und Kleinbetriebe. Hier gilt es, aktiv eine Strategie des erfolgreichen Miteinanders zu lancieren“, so der Obmann der Bundessparte Industrie, Sigi Menz, der auf die jahrelange erfolgreiche Partnerschaft mit den Europäischen Nachbarländern verwies, die für Österreich bis dato überwiegend volkswirtschaftliche Vorteile gebracht habe.

Wie eine zuletzt veröffentlichte Untersuchung der American Chamber of Commerce zeigt, hat Österreich, was etwa die Wirtschaftsleistung pro Kopf betrifft, deutlich von seinem EU-Beitritt profitiert: Demnach wäre das österreichische Pro-Kopf-BIP von 36.909 Euro (stand 2015) um 1362 Euro niedriger, wäre Österreich im Jahr 1995 nicht der EU beigetreten. Nur Belgien und Dänemark haben demnach in einem ähnlichen Ausmaß profitiert. Gleichzeitig wird in einer Studie der ETH Zürich deutlich, dass bereits die Intensivierung des Handels mit den damaligen Ostblockstaaten gegen Ende der 80er Jahre einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Vernetzung Österreichs gelegt hat. Und es wird deutlich, dass Österreich was die Personenfreizügigkeit betrifft, deutliche Affinitäten zu Europa hat, denn jeder zwölfte Arbeitnehmer stammt aus dem EU-Ausland.

Forderungen nach einer Politik der Abschottung seien für eine offene, stark exportorientierte und in den angrenzenden Nachbarländern auch branchenweise arbeitsteilig aufgestellte Industrie der falsche Weg. „Österreich profitiert von seiner besonderen Lage. Österreichs Industrie ist prosperierender Akteur am EU-Binnenmarkt. Die Grundpfeiler hier, nämlich eine EU-konforme Basis für alle Mitglieder, und klare und durchsetzbare Regelungen im Bereich von Sozialversicherung und Unternehmenssteuern müssen außer Streit gestellt sein“, so Menz.

Da wo es schwarze Schafe auf Unternehmensseite gebe, gelte es, diese auch wirkungsvoll zu sanktionieren. Dieser Rechtsdurchgriff müsse möglich sein, um Dumping auf Kosten arrivierter Betriebe zu verhindern und redliche Unternehmen in ihrer Arbeit nicht zu behindern. Generell gelte, dass Regelungen so gestaltet sein müssen, dass diese tatsächlich anwendbar und exekutierbar sind. „Vielmehr müssen wir danach trachten, Steuervermeidung und –hinterziehung zu verhindern, sodass wir in Europa zu einem Wettbewerb unter Gleichen kommen. Hier gilt es also mit Augenmaß vorzugehen“, so der Bundessparten-Obmann abschließend. (PWK181/US)

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Mag. Andreas Mörk
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