Neuer DKV-Service für Mindestlohn in Frankreich

Der französische Staat verlangt seit dem 23. Juli, dass ausländische, nicht selbständige Fernfahrer, deren Transporte in Frankreich beginnen oder enden, einen Nachweis (Entsendungsformular) über den Erhalt des französischen Mindestlohns mitführen. Außerdem benötigt jedes Unternehmen, das Fahrer nach Frankreich entsendet, einen französischen Bevollmächtigten. Der DKV Euro Service unterstützt seine Kunden ab sofort beim Ausfüllen der Antragsformulare und stellt einen Bevollmächtigten, der DKV Kunden vor Ort vertritt.

Das Entsendungsformular ist für jeden Fahrer, der im grenzüberschreitenden Verkehr von und nach Frankreich sowie im Kabotageverkehr in Frankreich eingesetzt wird, auszufüllen. Ausgenommen bleibt der Transitverkehr. Eine Ausfertigung des Entsendeformulars muss in Papierform vom Fahrer im Fahrzeug mitgeführt werden. Weitere Ausfertigungen sind beim Bevollmächtigten in Frankreich und beim entsendenden Unternehmen (physisch oder digital) zu hinterlegen. Zusätzlich ist eine Kopie des Arbeitsvertrages des Fahrers und der Nachweis über Gehaltszahlungen mitzuführen.

Der DKV Euro Service gehört seit rund 80 Jahren zu den führenden Dienstleistern für das Logistik- und Transportgewerbe. Von der bargeldlosen Unterwegsversorgung an über 60.000 markenübergreifenden Akzeptanzstellen über Mautabrechnung bis zur Mehrwertsteuer Rückerstattung bietet das Unternehmen zahlreiche Dienstleistungen zur Kostenoptimierung und zur Steuerung von Fuhrparks auf Europas Straßen.

www.dkv-euroservice.com

Der Beitrag Neuer DKV-Service für Mindestlohn in Frankreich erschien zuerst auf Österreichische Verkehrszeitung.

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