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Neues Gesetz verbietet Import per Akkreditiv von Waren in Libyen

Holz, Säfte, Energy Drinks, Möbel und weitere Produkte sind von der Regelung der selbst ernannten Regierung in Tripolis betroffen
Das Wirtschaftsministerium der selbst ernannten Regierung in Tripolis hat das Gesetz Nr. 147 für das Jahr 2015 am 13. Mai „veröffentlicht“. Dieses Gesetz ist eine Art Sparmaßnahme um dem starken Sinken der Devisenreserven entgegenzuwirken, schreibt die Außenwirtschaft Austria in einer Aussendung.

Für sechs Monate verbietet das Gesetz den Import per Akkreditiv von folgenden Waren:

1. Kraftfahrzeuge

2. Fahrräder und Motorräder

3. Jet-Skis

4. Kosmetikartikeln und Parfüms

5. Freizeitartikel

6. Spielzeug und Sportgeräte

7. Taschentücher

8. Autozubehör

9. Alle Arten vom Leder

10. Jagdwaffen und Feuerwerke

11. Beton und Holzpfeiler

12. Marmor, Fliesen, Keramik, Badezimmerarmaturen

13. Alle Arten vom Holz

14. Teppiche, Vorhänge und deren Zubehör und Stoffe

15. Leder bzw. Kunststoff Koffer und Taschen; ausgenommen Schultaschen

16. Betonstahl

17. Handys und deren Zubehör

18. Möbel (Haus und Büro)

19. Werkzeug für Werkstätten

20. (Verpackte) nicht natürliche Säfte

21. Kekse und Schokolade; ausgenommen Rohware die für Weiterverarbeitung

22. Fruchtsaftkonzentrat (Pulver, Nektar)

23. Konserviertes, tiefgefrorenes, verpacktes und eingelegtes Gemüse

24. Frühstückcerealien (Cornflakes) und Chips

25. Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser

26. Flüssiges Waschmittel und Flüssigchlor

27. Alle Teigsorten

28. Nüsse

29. Olivenöl

30. Harissa (scharfe Gewürzpaste)

31. Energy Drinks

32. Meeresfrüchte und Kaviar

Detaillierte Erklärungen zu den Produkten konnten bisher noch nicht eingeholt werden. Abzuwarten bleibt laut Außenwirtschaft Austria, inwieweit dieses Gesetz eine landesweite Relevanz hat (wird die Tobruk Regierung diese Maßnahme mittragen?), wie die tatsächliche Handhabe durch die Banken und die Zentralbank erfolgen wird und inwieweit alternative Zahlungsoptionen für den Import dieser Produkte verwendet werden können.

www.wko.at

Quelle: Österreichische Verkehrszeitung
Portal: www.logistik-express.com

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