Speditionen wollen Schadensersatz von Lkw-Herstellern

Speditionen aus ganz Deutschland verlangen Schadensersatz von den Lkw-Herstellern, gegen die wegen Verstößen gegen Kartellgesetze Bußgelder verhängt worden sind. Das teilte die Bremer Kanzlei KWAG – Rechtsanwälte am Donnerstag mit. Die Logistikunternehmen betreiben in ihren Flotten mehrere Tausend Fahrzeuge, für die überhöhte Kaufpreise oder Leasingraten gezahlt worden sein sollen.

Die Hersteller Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault hatten jahrelang illegale Preisabsprachen getroffen. Dafür hat sie die EU-Kommission mit einer Buße von insgesamt fast drei Milliarden Euro bestraft. Der zum VW-Konzern gehörende Hersteller MAN entging einer Bestrafung nur, weil er bei der Aufklärung der Vorgänge mitgewirkt hatte. Gegen das ebenfalls zum Wolfsburger Konzern gehörende Unternehmen Scania laufen noch entsprechende Ermittlungen. Die Straffreiheit von MAN ändert aber nichts daran, dass das Unternehmen zivilrechtlich für die Beteiligung am Kartell haftet, sagt Gieschen.

Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche haben sich mehrere Kanzleien zur “Anwaltskooperation LKW-Kartell” zusammengeschlossen und bündeln damit ihre Fachkompetenzen in den Bereichen Schadensersatz bei Massenverfahren, Kartellrecht und Transportrecht. Betroffene Logistikunternehmen haben so weiterhin ihren gewohnten Ansprechpartner vor Ort und müssen sich nicht anonymen “Klageunternehmen” anschließen. An der Kooperation sind gegenwärtig neben KWAG – Rechtsanwälte aus Bremen die Kanzlei Rückoldt, Ringel und Coll aus Brake, Rechtsanwälte Bartholl & Rehbehn aus Kiel sowie die Anwaltskanzlei Winter aus Kornwestheim beteiligt. Mit weiteren Kooperationspartnern mit direktem Bezug zu betroffenen Spediteuren, Unternehmen und Verbänden würden bereits Gespräche geführt.

KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen: “In der Zeit zwischen 1997 und 2011 sind durch die illegalen Preisabsprachen unzählige Kunden geschädigt worden, weil die Hersteller sich dadurch einer Konkurrenzsituation entzogen haben, die für Käufer von Vorteil gewesen wäre.”

Wer in der fraglichen Zeit einen Lkw der betroffenen Marken gekauft oder geleast hat, könne deshalb Schadensersatz einfordern. Anspruchsgrundlage ist laut Gieschen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es sieht nach seinen Angaben auch eine Beweiserleichterung durch sogenannte Bindungswirkungen vor: “Das Bestehen eines Kartells muss nicht mehr bewiesen werden, vielmehr sind die Gerichte an die Feststellungen der EU-Behörden gebunden.”

Die Anwaltskooperation wird jetzt erste Klagen gegen die betroffenen Unternehmen einreichen. Gieschen: “Wir sind uns darin einig, dass wir für unsere Mandanten eine außergerichtliche Einigung mit den Herstellern erzielen wollen.” Die Ernsthaftigkeit des Anliegens würde man aber mit “Musterklagen” unter Beweis stellen.

Der einklagbare Ersatzanspruch werde sich etwa im Rahmen der Schätzung für das Bußgeld bewegen, sagt Gieschen. Bei der Festsetzung der Höhe der Bußgelder war die EU-Kommission davon ausgegangen, dass durch die Absprachen der Kaufpreis der betroffenen Lkw zwischen zehn bis 20 Prozent überhöht ausfiel. “Mit anderen Worten, Kunden können jetzt zehn bis 20 Prozent des Kaufpreises zurückverlangen.” Bei Neupreisen von zum Teil deutlich mehr als 100.000 Euro würden auf die Hersteller erhebliche Forderungen zukommen. Die Ansprüche betreffen laut Gieschen auch Leasing-Lkw. “Denn auch die Leasingraten sind höher ausgefallen, als es eigentlich erforderlich gewesen wäre.”

Eine Verjährung ist nach Ansicht des Bremer Rechtsanwaltes bislang nicht eingetreten, da die gesetzliche First durch die Aufnahme der Ermittlungen der EU-Kommission im Jahr 2011 unterbrochen wurde und erst jetzt wieder zu laufen beginnt.

Den Mitgliedern des Lkw-Kartells wurden verschiedene Formen unerlaubter Zusammenarbeit vorgeworfen. Laut EU-Kommission haben sie ihre Verkaufspreise für mittelschwere und schwere Lastwagen abgesprochen und sich auch auf einen Zeitplan zur Einführung emissionsmindernder Technologien verständigt. Die Kosten dafür gaben sie an die Kunden weiter.

Quelle + Bildquelle: KWAG

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