|

Türkei-Verkehr: Änderungen im Carnet TIR Verfahren

Nach Mitteilung des türkischen Verbandes TOBB sowie der International Road Transport Union (IRU) muss ab dem 25. April 2017 jeder Transport unter Carnet TIR, der in die Türkei einreist, zuvor elektronisch bei den türkischen Zollbehörden angemeldet werden. „Die Vorab-Meldung gilt als rechtzeitig, sofern sie vor Ankunft des Lkw an der türkischen Grenze bei den Zollbehörden eingegangen ist“, informiert die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) in einer Aussendung.

Die türkischen Zollbehörden haben ein neues Onlinetool namens TIRCUS für die Vorab-Meldung der erforderlichen elektronischen Daten entwickelt. Es ist anzumerken, dass die obligatorische Einreichung von elektronischen Vorabinformationen auch unter Verwendung von TIR EPD möglich ist.

Die türkischen Zollbehörden weisen darauf hin, dass TIR-Transporte ohne elektronische Vorab-Meldung nach Inkrafttreten der neuen Vorschriftenlage vom Zoll in die „rote Abfertigungsspur“ umgeleitet und dort eingehenden Kontrollen unterzogen werden sollen.

In diesem Zusammenhang unterstreicht die IRU die Bedeutung der TIR-EPD-Anwendung, mit der Transportunternehmer alle notwendigen und verlangten Vorabinformationen an die türkischen Zollbehörden übermitteln und so Zeit an den Grenzen sparen und gleichzeitig die Vertraulichkeit ihrer Handelsinformationen beibehalten können. Man arbeite eng mit den türkischen Zollbehörden zusammen, um sicherzustellen, dass die über TIR-EPD übermittelten Vorabinformationen die Zollanforderungen vollständig erfüllen.

www.aisoe.at

 

Ähnliche Beiträge