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VW-Abgasskandal: Volkswagen manipuliert schon wieder – diesmal die öffentliche Wahrnehmung über die Erfolgsaussichten einer Klage

Die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich zeigt sich entsetzt darüber, wie offensichtlich die Volkswagen AG die öffentliche Wahrnehmung der Erfolgsaussichten einer Klage im Abgasskandal mit Zahlen manipuliert. Zwar seien die am Wochenende flächendeckend in den Medien verbreiteten Aussagen über das Verhältnis zwischen gewonnenen und verlorenen Klageverfahren in erster Instanz rein formal vermutlich korrekt. Allerdings sei unter den Klägeranwälten im Abgasskandal bekannt, dass der Volkswagenkonzern und seine Händler im Rahmen von attraktiven Vergleichsschlüssen die Rücknahme der Klage durch den Kläger fordere, gibt Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, Gründungspartner der Kanzlei, zu bedenken.

„Da die entsprechenden Vergleichsangebote oft einem Anerkenntnis der geltend gemachten Ansprüche gleichkämen, müssten diese Vergleiche als Erfolg für die Kläger gewertet werden und nicht etwa als Misserfolg, wie die von der Volkswagen AG veröffentlichten Zahlen suggerieren“, so Ulbrich weiter. Die Rechtsanwälte schätzen auf der Grundlage der Berichte ihrer Kollegen und auf der Grundlage von Medienberichten über Vergleichsschlüsse in der Berufungsinstanz, dass höchstens 50 % der Klagen in erster Instanz glatt abgewiesen wurden. Dabei sei augenfällig, dass „die Erfolgsquote bei Anwaltskanzleien wie Rogert & Ulbrich, die sich auf den Abgasskandal spezialisiert haben, deutlich besser als der Durchschnitt ist“, konstatiert Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert, Gründungspartner der Kanzlei und Professor für Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule.

Zudem seien die Zahlen auch vor dem Hintergrund irreführend, dass es „in den vergangenen Wochen und Monaten eine deutliche Trendwende zugunsten der Kläger gegeben“ habe, gibt Rogert weiter zu bedenken. Seien die Gerichte 2016 noch mit deutlicher Mehrheit der Auffassung gewesen, in der Manipulation liege kein Rücktrittsgrund und Schadensersatzansprüche seien nicht gegeben, würden mittlerweile -offensichtlich auch beeindruckt von OLG-Beschlüssen aus Hamm, München und Celle – mittlerweile fast alle Gerichte den von Rogert & Ulbrich erhobenen Klagen gegen Händler aus Gewährleistung stattgeben – das ergebe sich Urteilen mündlichen Verhandlungen der vergangenen Wochen, berichtet Rogert weiter.

Rogert unterstreicht, dass auch diejenigen, die wegen abgelaufener Gewährleistungsansprüche unmittelbar gegen die Volkswagen AG auf Schadenersatz vorgehen müssen, mittlerweile gute Karten haben. Nachdem die Landgerichte in Ellwangen und Köln noch davon ausgingen, dass der Volkswagen AG keine Sittenwidrigkeit vorzuwerfen sei, habe sich mit dem von Rogert & Ulbrich am Landgericht Hildesheim erstrittenen Urteil eine starke Gegenposition in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung etabliert, erläutert Rogert weiter. „Das Landgericht Hildesheim hatte der Volkswagen AG erstmalig aufgegeben, bezüglich der Bestellung und der Implementierung der Manipulationssoftware Ross und Reiter zu nennen“ erklärt Rogert -juristisch nenne man das „sekundäre Darlegungslast“. „Da die Volkswagen AG kein Licht ins Dunkel bringen wollte, hüllte sie sich in Schweigen und verlor deshalb den Prozess. Die Volkswagen AG sprach noch am selben Tag laut Medienberichten von einem fehlerhaften Urteil, das Einzelurteil bleiben dürfte. Die Landgerichte Karlsruhe und Kleve bewiesen das Gegenteil, indem sie der Beklagten ebenfalls die sekundäre Darlegungslast aufbürdeten. Aufgrund ihres Schweigens verlor sie wiederum beide Verfahren“, erklärt Rogert weiter. Weitere Beschlüsse zur sekundären Darlegungslast lägen ihm aus Kleve und Arnsberg vor. Das Landgericht Frankfurt/M. und das Landgericht Krefeld gingen ebenfalls davon aus, dass der Klage gegen die Volkswagen AG stattzugeben sei, berichtet der Anwalt. „Am vergangenen Freitag urteilte das Landgericht Paderborn in einem Prozess gegen die Volkswagen AG aus unerlaubter Handlung erfreulicherweise ebenfalls für unseren Mandanten. Unsere Prozesserfolge häufen sich. Vielleicht können wir ein wenig dazu beitragen, dass analog zu der Situation in den USA auch deutsche und europäische Verbraucher letztlich nicht die Leidtragenden folgenschwerer Managementfehler des VW-Konzerns sind“, so Rogert.

„Mich würde es nicht überraschen, wenn wir in zwei Monaten schon eine überwiegende Zahl klagestattgebender Urteile bekanntgeben könnten -zumindest dann, wenn man die Klagerücknahmen wegen Vergleichsschlüssen ehrlicherweise unberücksichtigt lässt“, prognostiziert Rogert abschließend.

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