Zoll warnt vor Sicherheitslücken bei der Exportkontrolle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) warnt: Eine unsauber durchgeführte Exportkontrolle kann zu Sicherheitslücken beim Außenhandel führen – im schlimmsten Fall mit juristischen Konsequenzen für das betreffende Unternehmen. Auch im Hinblick auf die derzeitigen politischen Entwicklungen, wie beispielsweise den Syrienkonflikt, gewinnt die Thematik immer mehr an Bedeutung. Aus diesem Grund veröffentlichte das BAFA im Juli 2012 ein umfangreiches Merkblatt zur innerbetrieblichen Exportkontrolle. Dieses erklärt, worauf es beim Thema Compliance – also der Einhaltung gesetzlicher Richtlinien im Außenwirtschaftsverkehr – ankommt. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei auch die Überprüfung der Geschäftskontakte.

 
Was muss ein Konzern beachten, der mit internationalen Geschäftspartnern zusammenarbeitet, und welche Risiken könnten mit dieser Kooperation verbunden sein? Diese Fragen sollte sich jedes exportierende Unternehmen stellen. Denn das Thema Sicherheit spielt im Außenhandel eine immer größere Rolle. Aber auch bei Geschäftskontakten zu deutschen Firmen ist Vorsicht geboten. Der Grund: Alle terrorverdächtigen Personen, Unternehmen und Organisationen sind auf so genannten Sanktionslisten verzeichnet. Wer mit ihnen handelt, macht sich nach EU-Recht strafbar. Daher ist eine sorgfältige Überprüfung aller Kontakte wichtig. Diese kann sowohl manuell als auch IT-gestützt durchgeführt werden. Allerdings befinden sich auf den Sanktionslisten derzeit mehr als 18.000 Einzelpersonen und Organisationen – eine Überprüfung per Hand ist aufgrund dieser Vielzahl nicht mehr praktikabel. Abhilfe schaffen so genannte Compliance-Programme, mit denen sich beispielsweise die Sanktionsprüfung vollautomatisch abwickeln lässt.
 
Derzeit befinden sich eine Reihe unterschiedlicher Lösungen zur Exportkontrolle auf dem Markt. Zu den gängigsten Funktionen dieser Softwares zählt in erster Linie die automatisierte Prüfung der Geschäftskontakte – beispielsweise vor jedem Warenversand. Darüber hinaus erhält der Nutzer eine E-Mailbenachrichtigung bei Treffern und kann jederzeit auf ein dauerhaft archiviertes Ergebnisprotokoll zurückgreifen. 
 
Die passende Software für das eigene Unternehmen zu finden, stellt den ersten Schritt zu einer sicheren und transparenten Exportkontrolle dar. Dabei kann es helfen, eine Compliance-Anwendung erst einmal unverbindlich und kostenfrei zu testen. Genau das ermöglicht ab sofort ein Aktionsangebot des Softwareentwicklers BEO GmbH. Interessenten erhalten für 60 Tage uneingeschränkten Zugang zur Sanktionsprüfungssoftware des Versand- und Außenhandelsspezialisten. 
 
Weitere Informationen zu der Aktion sowie das Anmeldeformular für den Probe-Account zur BEO-Sanktionsprüfung finden Interessenten unter http://www.beo-software.de/demo

BEO – das Unternehmen

Die BEO GmbH mit Hauptstandort in Endingen bei Freiburg hat sich auf Softwareprodukte und Dienstleistungen für die Bereiche Zollabfertigung und Versandabwicklung spezialisiert. 1987 von Geschäftsführer Clemens Sexauer gegründet, beschäftigt das Unternehmen inzwischen mehr als 60 Mitarbeiter an vier Standorten. Die Produktlinien zur Zollabfertigung sowie zur Präferenzkalkulation und Sanktionsprüfung werden kontinuierlich an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst und gewährleisten für Anwender Rechtssicherheit und die permanente Einhaltung aktueller Vorschriften und Richtlinien. Für den Versand bietet BEO Softwareanwendungen für die Packstück-, Sendungs- sowie die Gefahrgutabwicklung an. Alle Softwareprodukte von BEO sind modular konzipiert und sowohl als Inhouse- wie auch als webbasierte Mietlösungen (SaaS) verfügbar. 

 

 

Unternehmenskontakt

Clemens Sexauer • BEO GmbH

Ensisheimer Str. 6-8 • 79346 Endingen

Telefon: 07642-900 30 • Fax: 07642-900 399

E-Mail: presse@beo-software.de
Internet: www.beo-software.de

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