Abfallwirtschaftsgesetz: Handel bekennt sich zum freiwilligen Mehrwegausbau statt verpflichtender Mehrwegquoten

Umweltministerin Gewessler hat heute im Rahmen einer Pressekonferenz erste Details der geplanten Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle vorgestellt. Unter anderem sieht der Gesetzesentwurf eine verpflichtende Mehrweg-Angebotsquote für bestimmte Getränkeverpackungen vor (z.B. mind. 60% für Bier, mind. 20% für Mineralwasser, mind. 10% für Milch). Bereits ab dem Kalenderjahr 2024 sollen heimische Lebensmittelhändler also dazu verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil an Mehrweggebinden anzubieten. Davon ausgenommen sollen nur Händler sein, die ausschließlich Standorte mit weniger als 400m² betrieben.

„Der österreichische Handel bekennt sich zum Ausbau des Mehrweg-Angebots auf freiwilliger Basis. Wir wollen der Nachfrage unserer Kundinnen und Kunden bestmöglich nachkommen und sind hier auf dem richtigen Weg. Es gibt jedoch keine wissenschaftlichen Fakten, die eine gesetzliche Mehrwegquote rechtfertigen. Darüber hinaus wäre eine derartige Quotenlösung ein erheblicher Eingriff in die Erwerbsfreiheit, der nicht gerechtfertigt ist. Daher werden die verfassungs- und unionsrechtlichen Bedenken genau zu evaluieren sein“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

Unklarheit über Aufwandsentschädigungen für betroffene Händler.

Völlig unklar ist auch, inwiefern die betroffenen Lebensmittelhändler die erforderlichen millionenschweren Investitionskosten für Mehrweg-Automaten, Lagerräume und Umbauarbeiten von staatlicher Seite ersetzt bekommen. Kleine und mittelständische Händler hätten im Fall einer verpflichtenden Mehrwegquote massive Mehrkosten zu stemmen. Selbst wenn sie aufgrund der 400m2-Regelung von der gesetzlichen Verpflichtung ausgenommen wären, müssten sie langfristig wohl ein Mehrweg-Sortiment anbieten, da der Druck zunimmt.

„Der österreichische Lebensmittelhandel ist gerne bereit, seine Anstrengungen zur Steigerung der Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen weiter zu intensivieren. Wir halten jedoch nichts von einer gesetzlich verpflichtenden Mehrwegquote. Diese würde vor allem in Kombination mit einem Einwegpfandsystem viele kleine Lebensmittelhändler stark belasten und damit die Nahversorgung in manchen Regionen beeinträchtigen“, erklärt Will.

Null Infos über geplante Pilotversuche mit Einwegpfand.

Der heimische Handel zeigt sich in diesem Zusammenhang überrascht, dass im Vorfeld kein stärkerer Einbezug der betroffenen Betriebe erfolgt ist. Insbesondere der Zeitpunkt der Bekanntgabe von (nicht abgesprochenen) Pilotversuchen für das umstrittene Einwegpfand inmitten der Corona-Krise sorgt für heftige Irritationen.

„Die Unsicherheit bleibt – heute Mehrweg, morgen Einweg. Unsere Händler haben jetzt kollektive Planungsunsicherheit. Klar ist nur, dass ein Pfand in Scheibchen die mit Abstand teuerste Variante wäre. Der Handelsverband unterstützt daher weiterhin den 10-Punkte-Plan für eine alltagstaugliche Kreislaufwirtschaft der heimischen Wirtschaft. Dieser stellt ein ganzheitliches Modell dar, um die ambitionierten EU-Ziele zu erreichen, ohne österreichische Greißler und Nahversorger zu beeinträchtigen“, so Branchensprecher Rainer Will abschließend.

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