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Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen im Handel: Gehaltsplus von 2,35 bis 2,6 Prozent für Handelsangestellte

Erweiterung der berufsbegleitenden Weiterbildungsmöglichkeiten und Aus für unbezahlte Pflichtpraktika

Die Sozialpartner haben die Kollektivvertragsverhandlungen für den österreichischen Handel mit der dritten Runde abgeschlossen. Die Gehälter der alten Gehaltsordnung werden um 2,35 bis 2,6 Prozent, jedoch mindestens um 40 Euro angehoben. Im neuen Gehaltsschema wurde das Einstiegsgehalt auf 1.636 Euro erhöht. Lehrlingsentschädigungen werden mit Fixbeträgen von 20 Euro im ersten Lehrjahr bis 40 Euro im vierten Lehrjahr angehoben.

Der KV-Abschluss umfasst auch ein Bildungspaket mit Maßnahmen zur Förderung der berufsbegleitenden Weiterbildung für HandelsmitarbeiterInnen. Das Paket soll die berufsbegleitende Bildung auf neue Beine stellen und den Zugang zu Weiterbildungsmöglichkeiten erleichtern, indem Arbeitgeber bei rechtzeitiger Bekanntgabe des Bildungswunsches bei der Arbeitszeitplanung darauf Rücksicht nehmen müssen.

Vereinbart wurde auch eine Änderung der Situation von PflichtpraktikantInnen. Ab 1. Jänner 2018 wird es klare Regelungen zur Entlohnung und Vertragsgestaltung geben, wohingegen unbezahlte Pflichtpraktika künftig nicht mehr möglich sind. Der KV-Abschluss wird mit 1.1.2018 in Kraft treten.

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