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ARBÖ: Kurzparkzonen im Großteil Österreichs ausgesetzt!

Sieben der neun Landeshauptstädte haben die Kurzparkzonen bereits aufgehoben. Das Parken ist bis auf Widerruf zeitlich unbegrenzt möglich.

„Damit die Pendler leichter und schneller den Arbeitsort erreichen, verzichten mit Stand Dienstagvormittag sieben der neun Landeshauptstädte bereits auf Parkgebühren und zeitliche Parkbeschränkungen“, informiert ARBÖ Verkehrsexperte Jürgen Fraberger. In Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Bregenz, Eisenstadt, Linz und auch Wien ist das Parken seit 17.03.2020 gebührenlos möglich. Salzburg und St. Pölten haben bis dato noch keine konkrete Regelung gefunden, eine Lösung wird aber unausweichlich sein. Auch in vielen weiteren Städten Österreichs setzt die Kurzparkzonenregelung teils bis Ende März, teils Anfang April aus.

„Wir möchten aber unbedingt darauf hinweisen, dass bestehende Parkverbote nach wie vor aktuell bleiben. Dies betrifft beispielsweise Zufahrten für Einsatzfahrzeuge, Garagenausfahrten und natürlich auch das Parken auf Behindertenparkplätzen ohne Behindertenausweis, denn die StVO bleibt aufrecht!“, so der Leiter des ARBÖ Informationsdienstes abschließend.

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