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AUA-Kündigungen: Klarstellung von Betriebsrat Bord und Gewerkschaft vida

Der AUA-Betriebsrat Bord und die Gewerkschaft vida weisen die Vorwürfe des Unternehmens, wonach einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Arbeitsmarktservice (AMS) zur Kündigung angemeldet wurden, weil sie die Umschulungen von Dash-8 auf andere Flugzeugtypen verweigert hätten, entschieden zurück. Betriebsrat und Gewerkschaft fordern das Unternehmen vielmehr auf, anstatt den betroffenen Beschäftigten die Kündigungen zu schicken, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Umschulung im Dienstplan einzutragen, so wie es die AUA auch bei unzähligen anderen Beschäftigten in den letzten Monaten und Jahren praktiziert habe.

„Im Gegensatz zu den Darstellungen des Unternehmens in einigen Medien liegen uns mehrere Schreiben der Betroffenen an die AUA vor. In diesen haben sie sich ausdrücklich als arbeitswillig und arbeitsbereit deklariert. Zudem haben diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nie eine Umschulung verweigert. Das Unternehmen hat vielmehr die Bewerbungen Einzelner nicht akzeptiert, da sie im Zuge der Umschulung den Stationswechsel aus den Länderbasen auf den Flughafen Wien abgelehnt haben. „Mit der Verknüpfung der Umschulung mit dem Stationswechsel möchte das Unternehmen eine anhängige Gerichtsentscheidung zu den Länderbasenschließungen vorwegnehmen und die Kolleginnen und Kollegen in einem neuen Dienstvertrag zwingen. Diese zwei Rechtsfragen sind allerdings getrennt voneinander zu betrachten – mit einer Vielzahl weiterer Rechtsstreitigkeiten ist daher zu rechnen“, stellen Rainer Stratberger, Vorsitzender des AUA-Betriebsrats Bord, und Christina Pratl, stellvertretende Vorsitzende des vida-Fachbereichs Luftfahrt, klar.

Das Unternehmen hat zudem auch erst vor wenigen Tagen die Kurzarbeit für die betroffenen Beschäftigten verlängert. Der Großteil der von der Kündigung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist bereits über 50 Jahre alt. In weiterer Folge wird sich daher auch der AMS-Regionalbeirat mit dem Vorgehen des Unternehmens befassen müssen. „Um in diesem Gremium eine möglichst wohlgesonnene Meinungsfindung im Sinne des Unternehmens zu erhalten, ist seit heute auch der Lobbyapparat der AUA-Geschäftsführung aktiv geworden, um die Geschichte einseitig aus Sicht des Unternehmens zu erzählen“, kritisieren Betriebsrat und Gewerkschaft.

Dass es in einem Rechtsstaat zu unterschiedlichen Interpretationen von Sachverhalten kommt, sei nicht weiter beunruhigend. „Wer in dieser Angelegenheit recht hat oder nicht, wird von den Gerichten geklärt werden müssen. Besorgniserregend ist allerdings, dass Konzerne wie die Lufthansa, die Milliarden an Steuergeldern erhalten haben, glauben, auf diese Weise ein verzerrtes Meinungsbild in arbeitsrechtlichen Fragen in der Öffentlichkeit erzeugen zu müssen, um mit ihrem politischen Lobbyapparat sozialrechtliche Fragen beeinflussen zu können“, sind Stratberger und Pratl entsetzt.

Rückfragen & Kontakt:
Gewerkschaft vida/Öffentlichkeitsarbeit
Hansjörg Miethling
Tel.: 0664 6145 733
E-Mail: hansjoerg.miethling@vida.at
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