BDB erteilt Zustimmung zum Entwurf des Nationalen Hafenkonzepts

 
Als Teil des Masterplans Güterverkehr und Logistik hat die Bundesregierung am 10. März 2009 den Entwurf eines Nationalen Hafenkonzepts vorgelegt, mit dem die Ziele des Masterplans auf die See- und Binnenhäfen übertragen werden sollen: 

Einzelne Verkehrsträger sollen besser miteinander verknüpft und die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems soll gestärkt werden. Zugleich soll das im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung verfolgte Ziel – Erhöhung des Anteils der Binnenschifffahrt auf 14 Prozent bis 2015 – erreicht werden.

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Bedeutung der deutschen Binnenschifffahrt als sicheren und umweltfreundlichen Verkehrsträger im Gesamtverkehrssystem deutlich zu steigern. Der Verband stimmt daher den Zielsetzungen und den genannten Umsetzungsschritten im Wesentlichen zu.

In einzelnen Maßnahmen und Formulierungen wird allerdings noch Nachbesserungsbedarf gesehen. So sollten etwa die im Jahr 2007 gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum überragenden verkehrswirtschaftlichen und ökologischen Nutzen der Binnenschifffahrt im Vergleich zu den Verkehrsträgern Bahn und LKW (Planco-Gutachten, 2007) im Nationalen Hafenkonzept wiedergegeben und zur Leitlinie entwickelt werden. Auch die Aussagen zu möglichen Änderungen bei der zukünftigen Bewertung von Maßnahmen im Bereich der Wasserstraßeninfrastruktur bedürfen der Präzisierung. Konkretere Aussagen, etwa zum Aspekt der zukünftigen stärkeren Berücksichtigung des volkswirtschaftlichen Nutzens, sind erforderlich. Aussagen zu hinterlandrelevanten Flüssen und Kanälen, etwa der Elbe oder der Donau, sind unvollständig bzw. fehlen und sollten ergänzt werden, da das Hafenkonzept auch der besseren Vernetzung der Binnenhäfen untereinander und der Optimierung des Transitverkehrs dienen soll. Der derzeit gewählte norddeutsche Infrastrukturschwerpunkt erscheint daher nicht ausreichend.

Die angekündigte Verlängerung des Programms zur Förderung abgasarmer Motoren in der Binnenschifffahrt um weitere zwei Jahre wird begrüßt. Auch hier wären jedoch weitere Informationen wünschenswert. Auf die „überobligatorische Erfüllung von Umweltstandards“ sollte in dem Förderprogramm entweder ganz verzichtet oder eine gewerbefreundliche Reduzierung angestrebt werden, da sie ein Hindernis für die intensivere Inanspruchnahme der Maßnahme darstellt.

Der BDB hat die von der Bundesregierung geforderte Mitarbeit bei der weiteren Entwicklung der vorgeschlagenen Maßnahmen zugesichert. Die ausführliche Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Hafenkonzepts kann über die Verbandsgeschäftsstelle bezogen werden. 

Quelle: MyLogistics

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