| | |

BMK & Austro Control: „Drohnenführerschein für mehr Sicherheit in Österreichs Luftraum“

Luftfahrtstaatssekretär Magnus Brunner & Austro Control-Geschäftsführerin Valerie Hackl präsentieren Details zu neuen Rahmenbedingungen für Drohnen.

Drohnen liegen im Trend und die Tendenz ist steigend. Seit 2015 hat sich die Anzahl der von Austro Control pro Jahr bewilligten Drohnen von 410 auf 2.680 2019 mehr als versechsfacht. 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Die Anwendungsgebiete für Wirtschaft und Gesellschaft werden zunehmend attraktiver: Neben den bereits gängigen gewerblichen Einsatzgebieten wie für Film- und Fotoaufnahmen, finden Drohnen auch Anwendung in der Land- und Forstwirtschaft und zunehmend in der Industrie, etwa bei Wartungs- oder Vermessungsaufgaben an schwer erreichbaren Stellen. Durch größte Präzision und stetig verbesserte Technologie wachsen die Anwendungsbereiche – so werden Drohnen vermehrt zum gesellschaftlichen Nutzen eingesetzt und finden beispielsweise Anwendung bei Einsätzen der Feuerwehren oder Bergrettungen. „Diese Zukunftstechnologie hat bereits zahlreiche Anwendungsfelder und noch viel höheres Potenzial und ist damit verbunden eine große Chance für unseren Wirtschaftsstandort“, so Staatssekretär Magnus Brunner.

Rechtliche Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz von Drohnen.
„Vor diesem Hintergrund wachsen natürlich die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, denn die Anwendung der unbemannten Luftfahrt birgt gewisse Risiken“, so Brunner. „Daher sind einige Richtlinien zu beachten. Die EU hat eine Verordnung zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt. Die Ausgestaltung erfolgte unter aktiver Mitwirkung unserer BMK- und Austro Control Experten. Ein Teil des Gesamtpakets ist die Registrierung für Betreiber, sowie die Schulung der Piloten, damit wird die Nutzung von Drohnen einfacher und sicherer“, so Brunner und stellt weiter klar: „Unser Ziel ist es das Innovationspotenzial zu nutzen und die Einsatzfähigkeit der Drohnen für die Vielzahl der Anwendungsmöglichkeiten zu steigern, dafür braucht es die richtigen Rahmenbedingungen, um die Sicherheit im österreichischen und europäischen Luftraum für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.“

Basis dafür ist die Verordnung (EU) 2019/947 diese sollte am 01.07.2020 in Kraft treten, aufgrund der Covid-19-Pandemie hat die Europäische Kommission das Anwendbarkeitsdatum des Regulativs um 6 Monate verschoben. Damit gelten bis 31.12.2020 noch die derzeitigen österreichischen Drohnen-Bestimmungen.

Dazu Austro Control Geschäftsführerin Valerie Hackl: „Das Innovationspotenzial von Drohnen ist groß und es ist unser erklärtes Ziel, sowohl als Luftfahrtbehörde, als auch als Flugsicherung, innovative Anwendungen zu fördern. Deshalb gibt es seit rund einem Jahr auch das Drone Competence Center der Austro Control, das als Ansprechpartner für alle Belange rund um Drohnen fungiert. Wir sind weiters davon überzeugt, dass Sicherheit die Basis für den Erfolg von innovativen Anwendungen ist. Deshalb verstehen wir uns auch als Treiber von Ideen, die den Flugbetrieb von Drohnen für alle Beteiligten sicher machen. Das Fachwissen unserer Expertinnen und Experten ist maßgeblich in die neuen Richtlinien der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) eingeflossen.“

Neues Regulativ bietet Grundlage für den „Drohnenführerschein“.
Im neuen Regulativ werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen (open)“, „Spezifisch (specific)“ und „Zertifiziert (certified)“. Die Kategorie „open“ deckt – je nach Einsatzort – Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm ab, das sind rund 80 Prozent aller in Österreich bewilligten Drohnen.

Ab 31.12.2020 entfällt die bisherige Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden. Für Drohnenbetreiber gilt die Registrierungspflicht, sie erhalten eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohne vermerkt werden muss. Das ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen. Drohnenpiloten müssen künftig eine Einschulung machen, sowie einen Online-Test bei Austro Control absolvieren – den sogenannten „Drohnenführerschein“.

Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt. Die App ist unter dronespace.at downloadbar.

„Drohnenführerschein“ für mehr Sicherheit im Luftraum.
Um eine Drohne in Betrieb nehmen zu dürfen, ist ein Online-Kurs mit darauffolgendem Test notwendig. Im Rahmen des Tests werden rund 30 verschiedene Fragen zu den Themenbereichen Flugsicherheit/Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zur Drohne und Luftsicherheit gestellt. Die Testinfrastruktur wird seitens Austro Control zur Verfügung gestellt. Das erlangte Zertifikat ist nach Ausstellung für fünf Jahre im gesamten EU-Raum gültig. Vorbereitungskurs und Online-Test werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Registrierung einer Drohne kostet 28 Euro. Bei komplexeren Flugvorhaben können für die notwendigen Kurse – je nach Erfordernissen (Funkschein, meteorologische Kenntnisse etc.) – höhere Kosten entstehen. Für Nutzer, die lediglich in der Kategorie open unterwegs sind, ist dies nur in Ausnahmen relevant.

Die Altersbeschränkung für das Lenken der Drohnen und somit der Erlangung des Drohnenführerscheins liegt bei 16 Jahren, die EU-Verordnung sieht jedoch einige Ausnahmen (z.B. für „Spielzeugdrohnen“) vor. Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.

„Damit setzen wir einen wesentlichen Schritt zu einem einheitlichen Vorgehen im Bereich der Drohnen und legen damit die Rahmenbedingungen für eine sichere Anwendung der Zukunftstechnologie fest“, so Staatssekretär Brunner abschließend.

„Der gesamte Drohnenbereich erlebt eine unglaublich dynamische Entwicklung, aber dabei müssen wir die Sicherheit im Luftraum hoch halten. Wir können unseren Kundinnen und Kunden, den Drohnen-Usern, mit dem Online-Test und der Online-Registrierung neue, nutzerfreundliche Tools anbieten und ermöglichen mit dem „Drohnenführerschein“ künftig ein sicheres Fliegen mit Drohnen zu deutlich reduzierten Kosten“, sagt Austro Control Geschäftsführerin Valerie Hackl.

Rückfragen & Kontakt:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Marlena Bauer
Presse Staatssekretär
Telefon: +43 664 9659882
E-Mail: marlena.bauer@bmk.gv.at

Austro Control
Markus Pohanka
Telefon: 051703 9100
E-Mail: medien@austrocontrol.at

Ähnliche Beiträge