Brexit: Österreich verstärkt die Zollkapazitäten

Österreichs Zollverwaltung erwartet ab 1. Jänner 2021 eine Erhöhung der Abwicklungen im Güterverkehr mit dem Vereinigten Königreich von bis zu 10 Prozent sowie einen Mehraufwand, da Verbote und Beschränkungen vermehrt zu kontrollieren sind und mit mehr Betrugsversuchen zu rechnen ist.

Bei den Zollabfertigungen für Postsendungen und Schnelldienste wird eine Zunahme von bis zu 30 Prozent erwartet. Die Behörde hat sich darauf mit zielgerichteten Maßnahmen vorbereitet:

-) Die Spezialisten der Zollverwaltung werden flexibel regional und bei Bedarf auch bundesweit aushelfen.
-) Zusätzliche Schulungen der Mitarbeiter/innen in der Auskunftsstelle Zoll in Villach, da dort vermehrt Anfragen zu erwarten sind.
-) Intensiver Informationsaustausch mit Speditionen und der Wirtschaftskammer, gemeinsame Schulungen mit der WKO fanden bereits statt.

Das Vereinigte Königreich wird nach Ende der Übergangsfrist mit 31. Dezember 2020 nicht mehr dem Binnenmarkt und damit auch nicht mehr der gemeinsamen Zollunion angehören. Die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurden am 24. Dezember 2020 mit der Einigung über ein Handelsabkommen erfolgreich beendet.

Dieses Abkommen wird von der EU bis zur Beendigung der internen formellen Rechtssetzungsprozesse mit 1. Jänner 2021 vorläufig zur Anwendung kommen. Das Handelsabkommen umfasst alle Waren, die Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs sind und die die gemeinsamen Produktstandards erfüllen.

„Wir haben den Brexit nie gewollt, trotzdem haben wir uns selbstverständlich auf diesen Moment vorbereitet. Großbritannien verlässt zwar die Europäische Union, nicht aber den Kontinent und beide Seiten werden auch in Zukunft Handelspartner bleiben. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, um die österreichische Wirtschaft in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen“, so Finanzminister Gernot Blümel zu den Auswirkungen des Brexit-Deals.

Das Finanzministerium und insbesondere der Zoll haben sich gründlich auf das Ende der Übergangsfrist vorbereitet. So startete am 1. Dezember 2020 die „BREXIT-Hotline Zoll“, die von der Zoll-Auskunftsstelle in Zusammenarbeit mit den anderen Zollstellen betreut wird. Außerdem hat das BMF auf seiner Webseite einen Brexit-Bereich eingerichtet, in dem laufend aktualisierte und zollrelevante Informationen verfügbar sind.

Dort findet sich auch ein FAQ-Katalog, in dem auf zahlreiche häufig auftretende Fragen Antworten gegeben werden. Darüber hinaus bietet die Webseite eine Linksammlung zu Informationen der wichtigsten EU-Anrainerstaaten des Vereinigten Königreichs.

Der Brexit-Infobereich ist auf der Webseite des Finanzministeriums unter bmf.gv.at/brexit verfügbar. Die Brexit-Zoll-Hotline steht per E-Mail unter zollinfo@bmf.gv.at sowie telefonisch von Montag bis Freitag von 06:00 bis 22:00 Uhr unter +43 (0) 50 233 728 zur Verfügung. Das BMF ersucht, Anfragen per E-Mail zu stellen.

www.bmf.gv.at

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