COBIN claims: Länderübergreifende Klage-Aktion im „Diesel-Skandal“ – Geld zurück für geschädigte Auto-Besitzer

Abertausende Betroffene: Beschwerden über Mängel an KFZ nach Pflicht-Update der Motorensoftware / Risikolose Rückabwicklung statt Verkauf von „Problem-Diesel“ zum Schleuderpreis.

„Rund 20 000 Autobesitzer haben in Österreich im Zug des Abgas-Skandals bereits Rechte geltend gemacht, mehrere Hunderttausend Österreicherinnen und Österreicher haben das noch nicht getan und können dies nachholen“, sagt der Obmann der gemeinnützigen Plattform für kollektiven Rechtsschutz COBIN claims, Oliver Jaindl. Der Verein hat mit den Rechtsanwälten Alexander Amann (Schweiz/Österreich) und Philipp Caba (Vorstand Gansel Rechtsanwalts AG, Berlin) unter www.diesel-recht.at eine Plattform für Betroffene gestartet. Ziel ist, Geschädigten, die bisher juristisch noch nichts im Abgas-Fall unternommen haben, einen einfachen, fairen, effizienten und kostengünstigen Zugang zum Recht durch Einzel-Klagen in Deutschland zu ermöglichen.

Der Verein hat sich seit 2017 mit der Abgas-Thematik beschäftigt und bereits eine Klage-Aktion mit 6700 KFZ auf den Weg gebracht. An der neuen Aktion können KFZ-Halter teilnehmen, die einen Diesel (Deutscher Hersteller) fahren oder gefahren haben. Die juristische Durchsetzung ist entweder für Privat-Kläger zu einem vergünstigten Tarif möglich, mittels Rechtsschutzversicherung und via Prozessfinanzierung. Mit dem deutschen Finanzierer Profin wurde ein im Abgas-Skandal erfahrener Projektpartner gewonnen, der Verfahren vorfinanziert und selbst im Falle des Prozessverlusts alle Kosten übernimmt. Nur im Erfolgsfall behält der Finanzierer eine Prämie in marktüblicher Höhe ein. Dieses Modell ermöglicht eine risikolose Anspruchsdurchsetzung.

Beschwerden über „Verschlimmbesserungs-Update“
„Unsere Aufgabe als nicht gewinnorientierter Verein ist es, nicht nur auf eine effiziente Anspruchsdurchsetzung für Betroffene hinzuwirken, sondern auch hinzuhören, welche Beschwerden KFZ-Halter vorbringen“, sagt Jaindl: In den letzten Jahren reißen Beschwerden nicht ab, dass nach dem Software-Update der Wagen sozusagen nicht mehr derselbe ist – das Update führt ganz offensichtlich zu Beeinträchtigungen (dauernde Lüftergeräusche, schlechte Beschleunigung, Stottern des Motors usw.) oder zu Schäden an den Fahrzeugen: „Hier wurde vor allem erhöhter Verbrauch genannt, der je nach Auto in etwa einen halben Liter bis mehr als einen Liter auf 100 KM ausmachen kann. Gerade in Zeiten hoher Spritpreise summiert sich der Schaden mit jedem gefahrenen Kilometer.

Viele KFZ-Halter berichten weiters von AGR-Ventil-Reparaturen, die sich nach dem Update häufen. Diese Reparaturen kosten zwischen 700 und 1700 €. Es ist unerhört, dass die Konzerne zuerst eine sog. ,Mogel-Software‘ verbauen – und danach die angebliche Behebung des Mangels in Wahrheit oft Probleme verursacht. Offenbar wurde das auch am Gebrauchtwagenmarkt bemerkt. Daher darf es nicht wundern, dass Autobesitzer teils über ,Schleuderpreise‘ klagen, die für ,Problem-Diesel‘ geboten werden. Kurzum: Mit dem heutigen Wissensstand hätten die Autobesitzer den Wagen so nie oder nur mit hohem Rabatt erstanden. Daher steht ein Ersatzbetrag zu!“

Zur juristischen Durchsetzung der Ansprüche erläutern die Anwälte Caba und Amann: „Die Software-Updates haben den rechtmäßigen Zustand nicht hergestellt, weil nach wie vor Abschalteinrichtungen in der Fahrzeugsoftware enthalten sind. Die Leitlinien des EuGH sind klar: Abschalteinrichtungen sind nur ganz ausnahmsweise zum Schutz des Motors vor unmittelbaren Schäden zulässig. Fahrzeughersteller haben dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis rechtswidrig umgekehrt. Es ist eine Notlösung, mit der so günstig wie möglich das Kraftfahrt-Bundesamt zufriedengestellt werden sollte. Die Kunden haben immer noch nicht zulassungsfähige Fahrzeuge, die zu allem Überdruss häufig mit technischen Mängeln zu kämpfen haben oder einen höheren Diesel- und Ad Blue-Verbrauch aufweisen. Fahrzeughersteller sollen ihren Kunden endlich richtige Lösungen anbieten und Schadenersatz leisten.“

Rückfragen & Kontakt:
Mag. Oliver Jaindl, Obmann
01/376 00 31 – 100, 0664/140 55 78

Translate »