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Corona-Hilfen: Handelsverband begrüßt Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen und Erhöhung der Beihilfegrenzen

Erfolg für HV-Petition #ArbeitsplätzeRetten: Obergrenze bei FKZ II auf 1,8 Mio € pro Firma, Verlustersatz auf 10 Mio € erhöht. Kritik an 50%-Kriterium für indirekt Betroffene.

Der Handelsverband begrüßt die heute vom Finanzministerium bekannt gegebene Adaption der Corona-Hilfspakete, mit der insbesondere mittelständische Unternehmen sowie indirekt vom Lockdown betroffene Betriebe stärker unterstützt werden sollen. Damit werden zentrale Forderungen der HV Corona-Petition #ArbeitsplätzeRetten umgesetzt.

Nationale Anpassung an erhöhten EU-Beihilferahmen: Direktzuschüsse bis 1,8 Mio. Euro möglich.
Konkret wird der Umsatzersatz für November und Dezember 2020 auch auf indirekt betroffene Unternehmen ausgeweitet (Umsatzersatz II). Auch der im Jänner vorgestellte Ausfallsbonus kann ab heute über FinanzOnline beantragt werden, um coronabedingte Umsatzausfälle abzufedern. Überdies werden die Obergrenzen beim Fixkostenzuschuss II auf 1,8 Millionen Euro und beim Verlustersatz von 3 auf bis zu 10 Millionen Euro erhöht.

„Die Erhöhung der Obergrenzen beim Fixkostenzuschuss II auf 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen und beim Verlustersatz auf maximal 10 Millionen Euro ist für unsere beschäftigungsintensiven mittelständischen Händler essenziell, um die negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise stemmen zu können. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum weiterhin ein Deckel von 800.000 Euro beim Umsatzersatz besteht. Der Handelsverband hat sich in den Gesprächen mit der Bundesregierung immer wieder vehement für eine Anpassung eingesetzt“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

Bereits Anfang Dezember hatten zahlreiche namhafte Einzelhandelsunternehmen unter der Schirmherrschaft des HV in einem gemeinsamen offenen Brief an die Bundesregierung eine derartige Erhöhung der Corona-Krisenhilfen gefordert.

HV-Forderung umgesetzt: Indirekt betroffene Betriebe erhalten endlich Umsatzentschädigung.
Die Verlängerung des Lockdown light für die Hotellerie und Gastronomie bis Ostern hat natürlich einen stark negativen Einfluss auf die Kundenfrequenzen und damit auch auf die Umsätze im Handel. Viele Betriebe, etwa der gesamte Lebensmittelgroßhandel, haben mit der Schließung von Gastronomie und Hotellerie ihre wichtigsten Kunden verloren und verzeichnen zum Teil massive Umsatzeinbrüche. Nun können auch alle indirekt vom Lockdown betroffenen Unternehmen, insb. der Großhandel, zumindest für November und Dezember einen Umsatzersatz beantragen. Auch das war eine zentrale Forderung des Handelsverbandes.

50%-Umsatzzusammenhang als Bedingung viel zu hoch angesetzt – HV hatte 30% empfohlen.
„Die indirekt vom Lockdown betroffenen Betriebe haben jetzt mehrere Monate auf die Auszahlung der Corona-Hilfen gewartet, viele stehen vor dem Ende ihrer wirtschaftlichen Existenz. Mit dem Umsatzersatz II erhalten sie jetzt endlich die lang ersehnte Hilfe. Problematisch ist allerdings die Eintrittshürde von mindestens 50% Umsatzzusammenhang mit behördlich geschlossenen Unternehmen. Dadurch werden unzählige indirekt betroffene Händler durch die Finger schauen. Der Handelsverband hatte bis zuletzt eine Untergrenze von 30% Umsatzzusammenhang empfohlen“, so Handelssprecher Will.

Zusätzlich zum 50%-Kriterium wird auch noch ein Umsatzrückgang von mindestens 40% vorausgesetzt. Jene Betriebe, die diese Kriterien nicht erfüllen, können im neuen Modell zumindest den Ausfallsbonus in der Kombination mit dem Fixkostenzuschuss II in Anspruch nehmen oder auf den Verlustersatz zurückgreifen.

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