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Die gesamte Güterbahn-Branche setzt sich vereint für die rasche Umsetzung der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes ein

Fachverbands-Obmann Scheiber (WKO): „Riesenchance, die Abfallentsorgung auf die Schiene zu bringen.“

Nicht erst seit der Corona-Pandemie ist der Ausschuss Schienengüterverkehr in der Wirtschaftskammer Österreich massiv gefordert, um die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Güterbahnen so gut wie möglich voranzutreiben. Die bevorstehende Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes ist dabei ein wichtiger Meilenstein für die Güterverkehrsbetreiber. „Am Markt sind wir Mitbewerber um die Gütertransporte auf der Schiene, aber hier ziehen alle Unternehmen gemeinsam an einem Strang, dass die AWG-Novelle so schnell wie möglich umgesetzt wird. Schließlich geht es um nichts weniger als um die Zukunft unserer gesamten Branche und damit auch die Erreichung der angestrebten Klimaziele“, zeigt sich LTE-Geschäftsführer und Ausschuss-Vorsitzender Andreas Mandl überzeugt.

Auch Der Obmann des Fachverbandes Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Dr. Thomas Scheiber, begrüßt den vorliegenden Entwurf zum Abfallwirtschaftsgesetz und kündigt die inhaltliche Unterstützung der geplanten Maßnahmen seitens der in Österreich tätigen Bahnunternehmen an. Die Menge an auf der Straße transportierten Abfällen sei seit Jahren viel zu hoch, bei den schienenaffinen Abfallstoffen betrage sie aktuell rund 80 Prozent. Die Bahnbranche fordere daher bereits seit langem, dass es bei den Abfalltransporten zu einem Umdenken kommen müsse „Jetzt scheint endlich eine Lösung in Griffweite. Wir werden daher als Fachverband aber auch als einzelne Bahnunternehmen alles dafür tun, dass die Novelle in der vorgeschlagenen Form umgesetzt wird“, so Scheiber.

Verpflichtender Abtransport von Abfall auf der Schiene ab.
Worum geht es im Detail? Der aktuelle Entwurf der AWG-Novelle sieht vor, dass ab 2023 Abfälle ab 300 Kilometer zurück zu legender Distanz verpflichtend auf der Schiene transportiert werden müssen. „Die bisher geltende Grenze von 400 Kilometern ist für ein Land von der Größe Österreichs viel zu hoch und schließt Schienentransporte defacto beinahe aus. Es muss unser Ziel sein, dass wir das enorme Potenzial in der Abfallwirtschaft für eine Transportverlagerung auf die Bahn und damit auch für die Reduktion von CO2, Feinstaub und Straßenlärm nutzen, bekräftigt Clemens Först, Vorstandssprecher der ÖBB Rail Cargo Austria AG.

Besonders positiv bewertet Günter Neumann, Geschäftsführer von Stern & Hafferl in Oberösterreich, die schrittweise Verringerung der Distanzen für verpflichtende Transporte auf der Schiene ab 2023. „Die in der Novelle vorgeschlagene Verringerung auf 300 km ab 2023, 200 km ab 2024 und 100 Kilometer ab 2025 sowie die Herabsetzung der Mengengrenze von ursprünglich 50 Tonnen auf drei Tonnen ist ein starkes Signal für die Verlagerung auf die Schiene und CO2-Einsparungen im Abfallsektor“, so Neumann.

Das gesamte Abfallaufkommen in Österreich betrug im Jahr 2018 rund 66 Millionen Tonnen. Viele Abfallarten würden sich durch ihre Masse, ihr Gewicht, ihre Beschaffenheit oder ihre Verladeart besonders gut für den Transport auf der Schiene eignen. Schienenaffine Abfälle, wie Aushubmaterial, Bau- und Abbruchabfälle, Haushaltsabfälle sowie Asche und Schlacken, werden aktuell zu rund 80% auf der Straße transportiert. „Genau für diese Transporte sind Güterwagen auf der Schiene prädestiniert. Daher unterstützt auch der VPI mit seinen 45 Mitgliedsunternehmen die Gesetzesnovelle ausdrücklich“, so Johannes Friess, Business Unit Manager bei GATX Rail Europe und Präsident des VPI – Verband der Privatgüterwagen-Interessenten Österreichs.

„Plattform Abfalltransport“ bietet objektive Übersicht über alle Leistungen.
Die Voraussetzung für die einfache und effiziente Organisation von Abfalltransporten auf der Schiene ist eine klare Übersicht über sämtliche Angebote von Seiten aller Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), wie sie auch im vorliegenden Entwurf der Novelle beschrieben ist. Die „Plattform Abfalltransport“ wird sämtliche Angebote übersichtlich zusammenfassen und für interessierte Kunden online rund um die Uhr abfragbar sein. Bei Abfällen, bei denen die Entsorgung von der öffentlichen Hand organisiert wird, oder bei Abfällen aus Sammelzentren kommt den Gemeinden und Bundesländern und in weiterer Folge auch dem Bund eine wichtige Rolle zu.

Das Einsammeln und die Entsorgung dieser Abfälle liegt in der Verantwortung der jeweiligen Kommunen, die den Abfall entweder selbst in dafür vorgesehene Zentren sammeln oder die Abfallentsorgung an externe Unternehmen auslagern. „Gerade hier, also im direkten Einflussbereich der öffentlichen Hand, gilt es, die gesammelten Abfälle wo immer möglich mit der Bahn abzutransportieren. Damit können Best-Practice-Beispiele geschaffen und eine Vorbildrolle für den privaten Abfall-Sektor eingenommen werden“, so Branchensprecher Mandl. Auch hier werde die zentrale „Plattform Abfalltransport“ dabei helfen, den Transport möglichst einfach und effizient zu gestalten.

Genehmigung von neuen Gewerbe- und Industrieparks nur mit Gleisanschluss.
Als weiteres wichtiges Anliegen der Güterverkehrsbetreiber, „welches im aktuellen Entwurf der Novelle zum AWG leider noch nicht berücksichtigt ist“, nannten die Branchenvertreter die Voraussetzung eines Bahnanschlusses für die Genehmigung von neuen Gewerbe- und Industrieparks. „Gleiches soll auch bei der Neuerrichtung von Einkaufszentren und der Erweiterung von bestehenden Gewerbe- und Industrieparks gelten, damit diese in Zukunft via Bahn weitestgehend CO2 neutral versorgt werden“, so Markus Schinko, Geschäftsführer LogServ und Präsident des VABU – Verband der Anschlussbahnen.

Schienengüterverkehr noch weit ab vom Kurs.
Schon vor der Corona-Krise lag Österreich mit einem Anteil der Schiene von 31 Prozent am gesamten Güterverkehr fernab von den angestrebten 40 Prozent bis 2025. „Nach den aktuellen Einbrüchen ist es illusorisch, dass wir dieses Ziel annähernd erreichen“, so Branchensprecher Mandl. Das stellt besonders für die österreichischen Klimaziele eine Gefahr dar, denn die Emissionen im Verkehrssektor steigen seit fünf Jahren kontinuierlich.[1] Mittlerweile ist der Verkehr für etwa 30 Prozent der gesamten CO2-Emissionen Österreichs verantwortlich.[2] Und während der Anteil des Schienengüterverkehrs abnimmt, haben sich die Emissionen im Straßengüterverkehr seit 1990 mehr als verdoppelt.[3] Bis 2030 wird das Transportvolumen auf dem Landweg voraussichtlich um weitere 30 Prozent zunehmen. Die Verlagerung auf die Schiene ist essenziell, damit der Verkehrssektor und damit auch Österreich seine Klimaziele bis 2030 erreichen kann. Die Internationale Energieagentur (IEA) prognostiziert in ihrem aktuellen Länderbericht, dass Österreich mit den geplanten Maßnahmen die Klimaziele bis 2030 weit verfehlt[4] – was wiederum mit einem teuren Erwerb von CO2-Zertifikaten ausgleichen werden müsste.

Eine gesamte Branche, die für die Erreichung der Klimaziele schlichtweg wachsen muss, begrüßt nun die bevorstehende Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes als Chance für den Schienengüterverkehr. Insgesamt sind dies 35 Eisenbahnverkehrsunternehmen – vom Marktführer RailCargo Austria bis hin zu sämtlichen privaten Güterbahnen. „Wenn wir unsere Klimaziele wirklich erreichen und damit Strafzahlungen in Milliardenhöhe verhindern wollen, dann schaffen wir das nur mit klaren und eng gefassten Vorgaben, wie sie auch die aktuelle AWG-Novelle vorsieht“, so Scheiber abschließend.


[1] Quelle: VCÖ, Umweltbundesamt https://www.ots.at/redirect/vcoe

[2] Quelle: Umweltbundesamt, Nahzeitprognose der österreichischen Treibhausgas-Emissionen für das Jahr 2018

[3] Quelle: VCÖ, Factsheet 2018

[4] Quelle: Internationale Energieagentur, Austria 2020 Energy Policy Review

Rückfragen & Kontakt:
LTE Logistik- und Transport GmbH
Ing. Mag(FH). Andreas Mandl
Vorsitzender WKO- Ausschuss Schienengüterverkehr
andreas.mandl@lte-group.eu

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