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Digitaler Binnenmarkt: Streaming und Co. könnten teurer werden

Der Handelsverband äußert Bedenken zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Erlassung einer Verordnung [COM (2015) 627] zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten.

Das Anliegen der Verordnung scheint auf den ersten Blick den aktuellen Entwicklungen des Marktes entgegenzukommen. Bei genauerer Betrachtung fallen jedoch einige Unschärfen und potentiell negative Konsequenzen auf. Der vorliegende Entwurf berücksichtigt nicht, dass ein Zwang zur EU-weiten Bereitstellung der Online-Inhalte zu mehr Kosten für Diensteanbieter und Konsumenten führen könnte. Denn es ist nur schwer vorstellbar, dass die Rechteinhaber die faktische Ausdehnung von Gebietslizenzen hinnehmen werden, ohne ein höheres Entgelt zu verlangen.Abgesehen von den diesen Nachteilen ist auch die Formulierung der Verordnung nicht hinreichend klar. So ist etwa der Begriff des „vorübergehenden Aufenthalts“ nicht näher definiert. Ebenso stellt die Überprüfungsmöglichkeit der Rechteinhaber nach Art 5 Abs 2 ein Problem dar, da ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstünde.

„In diesem Falle wäre wohl weniger mehr. Wenn Abonnementen eine umfassendere Nutzung wünschen, wird es Diensteanbieter geben, die diese anbieten. Nutzer, die hingegen den Fokus auf ein niedriges Entgelt legen bzw. keine Nutzung in anderen Mitgliedstaaten benötigen, werden sich für ein auf die Nutzung im Wohnsitzmitgliedstaat beschränktes Angebot entscheiden. Lassen wir Diensteanbietern, Rechteinhabern und Verbrauchern die Wahlmöglichkeit. Die Erfahrung zeigt, dass sich der Markt selbst reguliert“, kommentiert Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, den Verordnungsentwurf und bietet das Know-how des Handelsverbandes an: “Wir freuen uns über eine zeitgerechte Einbindung zur Umsetzung der österreichischen „Digital Roadmap. Denn nur durch Berücksichtigung von Stakeholdern aus der Praxis und deren Spezifika, kann der digitale Binnenmarkt als nationale Chance genutzt werden.“

Der Handelsverband hat eine ausführliche Stellungnahme, in der er auf bedenkliche Passagen der Verordnung hinweist, an das Bundesministerium für Justiz übermittelt. Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Homepage des Handelsverbandes unter:
http://www.ots.at/redirect/handelsverband6

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