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Dritter harter Lockdown ab 26. Dezember. Click & Collect bleibt erlaubt. Handelsverband fordert faire Entschädigung für Händler

Die Bundesregierung hat heute im Rahmen einer Pressekonferenz den dritten harten Lockdown verkündet. Die angekündigte Schließung des gesamten Non-Food Handels von 26. Dezember bis 17. Jänner kommt für die angeschlagenen Betriebe erneut zur Unzeit, sie fällt voll in das Weihnachtsgeschäft und dessen Ausläufer.

Non-Food Handel: Bis zu 3 Mrd. Euro Umsatzentfall durch dritten Lockdown.

„Für unsere Branche ist der dritte harte Lockdown das Worst Case Szenario. Der Dezember ist der mit Abstand umsatzstärkste, wichtigste Monat des Geschäftsjahres. Pro Lockdown-Woche rechnen wir im Non-Food Handel mit einem Umsatzausfall von rund 900 Millionen Euro. Aufgrund der Freitest-Strategie mit weiteren nachgelagerten Verlusten. Profitieren werden in erster Linie jene internationalen Online-Giganten ohne Betriebsstätte in Österreich, die hierzulande kaum Steuern zahlen und wenig zum Gemeinwohl beitragen. Das Amazon-Förderungsprogramm setzt sich ungebremst fort“, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Eines ist aus Sicht des Handels klar: Analog zur Gastronomie, Hotellerie und den Glücksspielkonzernen müssen dieses Mal auch die von behördlichen Betretungsverboten betroffenen Händler im Dezember unter den 80-Prozent-Schutzschirm der Bundesregierung. „Es wurde der Bevölkerung zugesichert, dass niemand in der Krise zurückgelassen wird. Daran wollen wir heute erinnern. Alle von der Schließung betroffenen Händler müssen für die Lockdown-Woche im Dezember einen 80-Prozent-Umsatzersatz bekommen, zwischen den Branchen darf jetzt kein Unterschied mehr gemacht werden, da die Argumente nun entfallen. Für den Jännern fordern wir selbstverständlich ebenso einen Umsatzersatz, um die 490.000 Beschäftigungsverhältnisse im österreichischen Non-Food Handel auch nachhaltig abzusichern. Ein Umsatzersatz, der mit dem Jahresende ausläuft, während der Lockdown weit ins neue Jahr hinein andauert, ist völlig inakzeptabel“, stellt Will klar.

Beantragung der Corona-Hilfen muss automatisiert werden. Sofortige Bürokratiebremse gefordert.

Gerade den tausenden KMU-Händlern – dem Rückgrat unserer Volkswirtschaft – steht jetzt ein „Weihnachtsunfrieden“ bevor, daher erwarten sich alle Betroffenen rasche und unbürokratische Beantragungsmöglichkeiten für die Corona-Hilfen. Konkret müssen alle Hilfsprogramme automatisiert fortgeschrieben werden, damit im Dezember nicht jede Unterstützung doppelt zu beantragen ist.

„Selbstverständlich müssen auch die Beihilfehöhen beim Umsatzersatz steigen, da die Situation durch eine dritte behördliche Schließung in der wichtigsten Zeit des Jahres für den Handel eine dramatisch schlechtere geworden ist. Hier ist sowohl das Finanzministerium als auch die Europäische Kommission dringend gefordert, etwa das Instrument des Verlustersatzes von 3 auf zumindest 5 Millionen Euro zu erweitern. Auch die betragliche Begrenzung des Lockdown-Umsatzersatzes mit 800.000 Euro muss auf jeden Fall dringend entfallen, damit mittelständische und große Unternehmen nicht komplett durch die Finger schauen, die zehntausende Menschen anstellen. Zudem fordern wir weiterhin eine faire Lösung für Unternehmen, deren Sortimente per Verordnung eingeschränkt werden, für Zulieferer und andere indirekt betroffene Betriebe“, stellt Handelssprecher Rainer Will klar.

Click & Collect bleibt erlaubt.
Der österreichische Handel begrüßt, dass im dritten Lockdown – im Gegensatz zu den ersten beiden Lockdowns im März/April bzw. November/Dezember – zumindest rechtlich klar geregelt wird, kontaktloses ‚Click & Collect‘ zu erlauben, damit Händler analog zu den Gastronomen zumindest Waren vor Ort ausgeben können, sofern ihre Produkte und Geschäftsmodelle dafür geeignet sind. Der Handelsverband hatte sich bis zuletzt vehement für diese Regelung im Sinne der heimischen Betriebe eingesetzt, um Kaufkraft in Österreich zu halten.

Freitesten ab 15. Jänner möglich, ansonsten Verlängerung bis 24. Jänner.
Laut Angaben der Bundesregierung endet der dritte Lockdown nur für jene Personen tatsächlich am 17. Jänner, die sich ab 15. Jänner entsprechend „freitesten“ lassen. Für alle, die keinen freiwilligen Corona-Test machen möchten, gilt der Lockdown hingegen bis 24. Jänner. In der Woche von 18. bis 24. Jänner ist demzufolge ein Einkauf im stationären Handel nur dann möglich, wenn die Kundin bzw. der Kunde einen entsprechenden negativen Covid-Test vorweisen kann.

Die Polizei wird die Einhaltung dieser Regelung durch stichprobenartige Überprüfungen kontrollieren. Positiv bewertet der Handelsverband, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Handels nicht für derartige Kontrollen abgestellt werden müssen. Das muss auch in der Praxis so sein. Für die 600.000 Mitarbeiter im Handel müssen jedenfalls unbürokratische Testmöglichkeiten vor Arbeitsantritt angeboten werden.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mag. Gerald Kühberger, MA
Pressesprecher
Handelsverband
Alser Straße 45, 1080 Wien
T +43 (1) 406 22 36 – 77
E gerald.kuehberger@handelsverband.at
W www.handelsverband.at

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