DSLV empfiehlt Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2016

Die am häufigsten in Spedition und Logistik verwendeten Geschäftsbedingungen können von der Branche weiter genutzt werden. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat seine Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2016 (ADSp 2016) veröffentlicht. Der Speditionsverband empfiehlt die Anwendung der neuen ADSp zum 1. Januar 2016 – nach 90 Jahren erstmals ohne die verladende Wirtschaft.

Mit den ADSp 2016 gibt der DSLV ein modernes Bedingungswerk heraus, das an die bestehende Gesetzeslage angepasst wurde und die neuere Rechtsprechung ebenso berücksichtigt wie aktuelle Entwicklungen in der speditionellen Praxis. Auch wenn die Verbände der verladenden Wirtschaft aus dem gemeinsamen Bedingungswerk ausgestiegen sind, sorgen die vom DSLV modernisierten ADSp-Bestimmungen für einen Ausgleich der Interessen beider Marktseiten. Damit möchte der DSLV die Chance für zukünftig wieder gemeinsam empfohlene Spediteurbedingungen offen halten.

Die ADSp 2016 enthalten erstmals Klauseln zur elektronischen Kommunikation und zur Dokumentation. Außerdem wurden Bestimmungen ergänzt, welche die gesetzlichen Normen zu Ladegeschäft, Standgeld und Palettentausch konkretisieren. Obwohl sich die Verbände der verladenden Wirtschaft an der Überarbeitung gemeinsamer Spediteurbedingungen nicht mehr beteiligt haben, wurden zahlreiche Interessen der Auftraggeber im neuen Bedingungswerk berücksichtigt. So orientieren sich die Haftungsklauseln deutlicher am gesetzlichen Leitbild und die Grundhaftung wurde mit Anhebung von 5 Euro/kg auf 8,33 SZR/kg (ca. 10,50 Euro/kg) mehr als verdoppelt.

„Heute arbeiten über 90 Prozent aller Speditions- und Logistikunternehmen in Deutschland auf Basis der ADSp. Auch die ADSp 2016 werden ihre hohe Marktakzeptanz behalten – sowohl bei Speditions- und Logistikunternehmen als auch unverändert auf Auftraggeberseite“, zeigt sich Hubert Valder, stellvertretender Hauptgeschäftsführer im DSLV, überzeugt.

Quelle: DSLV

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