Einzelhandel muss nächstes Jahr 486 Millionen Euro Energie-Mehrkosten stemmen

Energiekostenzuschuss darf nicht nur „Industriekostenzuschuss“ sein!

Neue Studie von EcoAustria & HV: Stromkosten der österreichischen Händler steigen um 465 Mio, Gaskosten um 21 Mio. First come, first served-Prinzip bei Energiekostenzuschuss-Beantragungen unhaltbar.

Die extreme Situation am Energiemarkt treibt immer mehr österreichische Handelsbetriebe an ihre wirtschaftlichen Grenzen. Mittlerweile kämpfen zwei Drittel der Unternehmen mit einer deutlichen Verschlechterung der Kapitalstruktur (= zu wenig Eigenkapital). 2023 ist keine Entspannung in Sicht, im Gegenteil: Der Einzelhandel muss im kommenden Jahr Energie-Mehrkosten von 486 Millionen Euro stemmen – so das Ergebnis einer aktuellen Studie von EcoAustria im Auftrag des Handelsverbandes.

Stromkosten der Einzelhändler steigen um 465 Mio., Gaskosten um 21 Mio. Euro

„Fast die Hälfte unserer Branche wird das heurige Geschäftsjahr mit einem Verlust abschließen. Fast alle beschäftigungsintensiven Betriebe bleiben auf den Energiekosten sitzen. 2023 müssen wir auch noch Energie-Mehrkosten von 486 Millionen Euro stemmen, das kann sich nicht ausgehen“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

„Für den Einzelhandel rechnen wir mit einem Anstieg der Erdgas-Kosten von 2,8 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 24 Millionen im kommenden Jahr. Beim Strom gehen wir von einer Erhöhung von 60 Millionen in 2021 auf 525 Millionen Euro in 2023 aus“, ergänzt EcoAustria-Direktorin Dr. Monika Köppl-Turyna.

Handel fordert: Energiekostenzuschuss treffsicher ausgestalten!

Fazit: Um das langfristige Überleben der Branche zu sichern und das System der Nahversorgung nicht zu gefährden, ist auch der Handel – vom filialisierten Konzern bis hin zum selbstständigen Einzelhändler – auf schnelle staatliche Unterstützungsmaßnahmen angewiesen. Das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz sieht jedoch eine Fördermöglichkeit nur für „energieintensiven Unternehmen“ vor. Das sind nach dem Gesetz solche, bei denen sich die Energiebeschaffungskosten auf mindestens 3% des „Produktionswertes“ belaufen oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5% des „Mehrwertes“ beträgt. Die Ausnahme für Unternehmen mit einem Umsatz unter 700.000 Euro ist für unsere Branche viel zu gering angesetzt.

Rainer Will Handelsverband

„Der Energiekostenzuschuss ist leider intransparent, bürokratisch und nicht treffsicher ausgestaltet. De facto profitieren fast nur energieintensive Industrieunternehmen davon, der große Rest der Betriebe schaut wieder mal durch die Finger“, so Will.

Daher appelliert der Handelsverband weiterhin vehement an die Bundesregierung, den Energiekostenzuschuss treffsicherer auszugestalten und die beihilferechtlichen Möglichkeiten der EU endlich im Vollumfang auszuschöpfen. Mit Blick auf neue Förderungen ab Oktober 2022  muss der Handel unter größtmöglicher Ausnutzung des überarbeiteten befristeten Krisenrahmens der EU berücksichtigt werden.

First come, first served-Prinzip bei Beantragung schadet KMU-Betrieben

Großer Unmut herrscht in der Branche auch über den Einsatz des „First come, first served“-Prinzips bei Beantragung des Energiekostenzuschusses. „Das First come, first served-Prinzip ist unhaltbar. Die förderfähigen Kosten bzw. die Einordnung als energieintensives Unternehmen müssen zwingend von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater in Bezug auf die Nachvollziehbarkeit festgestellt werden. Das braucht Zeit und die Steuerberater sind bereits stark ausgelastet. KMU-Betriebe werden dadurch krass benachteiligt“, so Rainer Will abschließend.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mag. Gerald Kühberger, MA
Pressesprecher
Handelsverband
Alser Straße 45
1080 Wien
T +43 (1) 406 22 36 – 77
E gerald.kuehberger@handelsverband.at
W www.handelsverband.at

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