ELVIS AG verklagt Daimler erneut auf Schadenersatz

Die Europäische Ladungs-Verbund Internationaler Spediteure AG (ELVIS) plant über ihr Tochterunternehmen Themis Schaden GmbH eine weitere Klage gegen die Daimler AG und damit gegen das sogenannte Lkw-Kartell. Gebündelt werden darin die Ansprüche, die aus dem Kauf von 10.000 Fahrzeugen resultieren.

Den durchschnittlichen Schaden je Lkw beziffert ELVIS AG in einer Pressemitteilung auf rund 7.000 Euro. Anders als die Ende 2017 am Landgericht Stuttgart eingereichte Klage wird sich diese auf den Nach-Kartell-Zeitraum beziehen.

Grund dafür, dass der Spediteursverbund nun auch Schäden geltend macht, die nach den Durchsuchungen durch die Europäische Kommission vor sieben Jahren entstanden sind, ist ein neues ökonomisches Gutachten. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Kartell auch auf die Zeit nach Januar 2011 ausgewirkt hat.

„Mit anderen Worten: Die Spediteure und Transportunternehmer haben auch in der Nach-Kartell-Zeit mehr für die von ihnen gekauften Lkw bezahlt als sie ohne das Kartell hätten zahlen müssen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Moritz Lorenz von der Berliner Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein, der ELVIS auch in diesem Verfahren gerichtlich vertreten wird. Die Kartellanten seien verpflichtet, auch diesen Schaden zu ersetzen.

Eingereicht werden soll die Klage im kommenden Jahr, voraussichtlich ebenfalls am Landgericht Stuttgart. „Die Gespräche mit einem Prozessfinanzierer stehen vor dem Abschluss. Die Abtretungsvereinbarungen sollen noch in diesem Jahr an die beteiligen Unternehmen verschickt werden“, sagt Moritz Lorenz.

Die Aussichten, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, schätzt der Rechtsanwalt als gut ein: „Sämtliche Urteile, die bisher im Zusammenhang mit dem Lkw-Kartell erlassen worden sind, haben sich als überaus klägerfreundlich erwiesen.“ Die Richter trügen der neuen Schadensersatzrichtlinie der EU voll Rechnung, die die Durchsetzung privater Schadensersatzklagen erleichtert. Zuletzt sei diese Änderung sogar rückwirkend auf einen Altfall angewendet worden.

Vorteilhaft seien auch Urteile der Landgerichte Stuttgart und Dortmund. Festgestellt wurde darin, dass die Speditionen ihre Schäden nicht auf ihre Kunden abgewälzt haben (sog. Schadensabwälzung), und dass auch jene Unternehmen einen Kartellschaden geltend machen können, die ihre Fahrzeuge über einen Händler gekauft haben.

Eine Reaktion der Daimler AG auf die im Dezember 2017 eingereichte Klage sei bis dato nicht erfolgt. Voraussichtlich wird diese aber nicht mehr lange auf sich warten lassen. Denn die Frist zur Klageerwiderung läuft am 10. Dezember 2018 ab.

Die ELVIS AG (Europäischer Ladungs-Verbund Internationaler Spediteure) bezeichnet sich als der führende Verbund von Lkw-Speditionen und Frachtführern Europas mit einer Flotte von mehr als 17.000 Lkw. Die 187 Mitgliedsunternehmen sind an 280 Standorten in Deutschland und in mehr als 20 Ländern Europas vertreten. Primäres Ziel der ELVIS AG ist es, Vorteile für die Mitgliedsunternehmen zu realisieren, die sich aufgrund von Skaleneffekten und der Zusammenarbeit untereinander ergeben.

www.elvis-ag.com

 

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