EPAL kündigt Palettentausch-Vereinbarung mit der UIC

Der Vorstand der European Pallet Association e.V. (EPAL) hat am 21. Februar 2017 einstimmig die Beendigung der Tauschvereinbarung zwischen EPAL und der Rail Cargo Austria AG (RCA) zum 1. Mai 2017 beschlossen. EPAL hatte im Oktober 2014 mit der RCA als geschäftsführender Bahn der UIC-Arbeitsgruppe „Fragen der Palettierung“ vereinbart, dass EPAL Europaletten und UIC/EUR-Paletten miteinander getauscht werden können. EPAL empfiehlt nun, den Tausch von EPAL Europaletten gegen UIC/EUR-Paletten einzustellen.

Der Vorstand der EPAL begründet diesen Schritt mit wesentlichen Mängeln der Organisation des Tauschpools durch die UIC, etwa in den Bereichen Qualitätssicherung und Bekämpfung des Imports von gefälschten UIC/EUR-Paletten in die EU. Zur Vermeidung von Nachteilen für Verwender gelten für den Tausch von UIC/EUR-Paletten, die bis Ende Februar 2017 produziert worden sind, angemessene Übergangsfristen.

Martin Leibrandt, CEO der EPAL, mahnt eindringlich: „EPAL vermag nicht länger zu gewährleisten, dass UIC/EUR-Paletten den Anforderungen entsprechen, die Industrie, Handel und Logistik zu Recht an die Qualität und die Sicherheit von EPAL Europaletten stellen. Insbesondere der unkontrollierte Import von gefälschten UIC/EUR-Paletten gefährdet die Qualität und die Sicherheit des EPAL Europalettenpools. Gemäß Recherchen der EPAL sind über 4 Mio. gefälschte UIC/EUR-Paletten aus der Ukraine im Markt und es werden stetig mehr. Vornehmlich osteuropäische Banden setzen verstärkt auf die Fälschung von UIC/EUR-Paletten, da das Fälschen von EPAL Europaletten aufgrund der gemeinsamen Aktivitäten von EPAL, Zollbehörden und Rechtsanwälten riskant geworden ist.“

Darüber hinaus beklagt EPAL in einer Aussendung: „Seit Abschluss der Tauschvereinbarung zwischen EPAL und der UIC im Oktober 2014 sind von Seiten der UIC keine den Aktivitäten der EPAL vergleichbaren Maßnahmen zum Schutz von Qualität und Sicherheit der UIC/EUR-Paletten unternommen worden. In vielen Ländern fehlt es an jeder Organisation des Tauschpools durch die UIC. Zugleich hat die UIC in 2,5-jährigen Verhandlungen das Angebot der EPAL abgelehnt, die Organisation von Qualitätssicherung und Markenschutz für UIC/EUR-Paletten zu übernehmen.“

Die Empfehlung, den Tausch zwischen EPAL-Europaletten und UIC-Paletten einzustellen, gilt ab dem 1.Mai 2017. Die bisher geltende Empfehlung, dass auch Paletten mit der Kennzeichnung „EUR (UIC, MAV, CD, ADUF, Green Cargo etc.) getauscht werden können, gilt weiterhin, jedoch befristet bis zum 31. Dezember 2021 und beschränkt auf solche Paletten, die bis zum 28. Februar 2017 unter strikter Einhaltung der UIC-Merkblätter 435-2 bis 435-6 hergestellt worden sind.

http://www.epal-pallets.org/

 

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