EU-Lieferkettengesetz: Zivilgesellschaft präsentiert Entwurf

Während der Vorschlag der EU-Kommission schon drei Mal verschoben wurde, zeigt die Zivilgesellschaft, wie ein effektives Lieferkettengesetz aufgebaut sein muss.

Der zivilgesellschaftliche Dachverband ECCJ (European Coalition for Corporate Justice) hat die zentralen Bausteine eines effektiven Lieferkettengesetzes in seiner neuen Publikation präsentiert. Die Bausteine für ein Lieferkettengesetz bestehen aus einer zivilrechtlichen Haftung sowie menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Zudem muss ein Lieferkettengesetz für alle Unternehmen in allen Sektoren gelten und die gesamte Lieferkette abdecken”, betont Bettina Rosenberger, Geschäftsführerin des NeSoVe (Netzwerk Soziale Verantwortung). NeSoVe koordiniert die Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“, die sich für ein Lieferkettengesetz in Österreich und der EU einsetzt und ist österreichisches Mitglied von ECCJ.

Der EU-Justizkommissar Didier Reynders kündigte im Frühjahr 2020 erstmals an, im Folgejahr einen Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz vorzulegen. Bisher ist dieser bereits drei Mal verschoben worden. Nun wird der Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz für den 23. Februar erwartet. „Die Kommission darf die Opfer von Menschenrechtsverletzungen nicht mehr länger warten lassen. Europäische Unternehmen sollten Vorreiter in Sachen Menschenrechte und Klimaschutz sein, und dafür braucht es klare gesetzliche Vorgaben. Konkrete Vorschläge liegen seit Jahren auf dem Tisch, weitere Verzögerungen sind inakzeptabel. Unternehmenslobbys in Brüssel versuchen bis zur letzten Minute, jegliche Verantwortung für Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder Umweltschäden von sich abzuwenden. Doch die europäische Zivilgesellschaft hat sich deutlich für eine Gesetzgebung ausgesprochen, die Unternehmen zur Verantwortung zieht, bis hin zur Haftung, wenn Rechte verletzt wurden”, so Claudia Saller, General Director der ECCJ.

„Nur mit einer zivilrechtlichen Haftung kann gewährt werden, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen im Globalen Süden auch entschädigt werden. Reine Strafzahlungen gehen an den Staat und stellen keine Abhilfe für Betroffene dar. Fehlt diese Art der Haftung, wie etwa im neuen deutschen Lieferkettengesetz, so stellt das eine wesentliche Gesetzeslücke dar“, sagt Stefan Grasgruber-Kerl, Menschenrechtsexperte von Südwind und verweist auf ein aktuelles Urteil. Im Vorjahr wurde das nigerianische Tochterunternehmen von Shell von einem niederländischen Gericht dazu verurteilt, Bauern für eine Ölkatastrophe zu entschädigen. Der Prozess erstreckte sich über 13 Jahre. „Genau für solche Fälle braucht es ein Lieferkettengesetz mit zivilrechtlicher Haftung. Es darf nicht sein, dass Geschädigte 13 Jahre lang auf Gerechtigkeit und Wiedergutmachung warten müssen“, so Südwind-Experte Grasgruber-Kerl.

Download von „EU model law on corporate accountability in global value chains“, dem zivilgesellschaftlichen Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz: https://www.ots.at/redirect/corporatejustice1

Die European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) ist ein Dachverband von 20 zivilgesellschaftlichen nationalen Koalitionen, der sich für verbindliche Regeln im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte auf europäischer Ebene einsetzt: https://corporatejustice.org

Die Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze“ wird von einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis getragen und fordert ein Lieferkettengesetz in Österreich und in der EU. Petition für ein Lieferkettengesetz: www.menschenrechtebrauchengesetze.at

Rückfragen & Kontakt:
Bettina Rosenberger
Kampagnenkoordinatorin
„Menschenrechte brauchen Gesetze!“
+43 660 8835409, bettina.rosenberger@nesove.at
c/o Netzwerk Soziale Verantwortung

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