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Gewerkschaft GPA für Maskenbefreiung für alle Handelsangestellte bei 3 G Nachweis

„Sowohl beim Corona-Bonus als auch bei den letzten Lockerungsschritten wurde von der Bundesregierung auf die Handelsangestellten, insbesondere im Lebensmittelhandel, vergessen. Daher muss bei weiteren Öffnungsschritten die Maske für alle Handelsangestellte fallen, die einen 3-G Nachweis erbringen können“, so die für den Handel zuständige Wirtschaftsbereichssekretärin der Gewerkschaft GPA, Anita Palkovich.

„Wenn hunderte Menschen ohne Maske bei Veranstaltungen aus epidemiologischer Sicht o.k. sind, dann ist es wohl auch gerechtfertigt, Handelsangestellte hinter der heißen Theke, beim Verräumen von vielen Tonnen Ware oder in nicht klimatisierten Geschäften die Arbeit zu erleichtern. Abstände können gerade in Einkaufszentren und Geschäften mit großen Flächen gut eingehalten werden, auch wenn diese nicht mehr vorgeschrieben sind. Jene Beschäftigten, die uns alle seit Beginn der Pandemie mit Produkten des täglichen Bedarfs versorgen, müssen jetzt mit dem Impffortschritt und mit der niedrigen Infektionszahl Erleichterungen spüren“, so Palkovich.

Aktuell gibt es für die Angestellten im Handel eine Verpflichtung, einen Mund-Nasenschutz zu tragen, auch wenn sie getestet, geimpft oder genesen sind.

Rückfragen & Kontakt:
Gewerkschaft GPA – Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Martin Panholzer
Tel.: 05 0301-21511
Mobil: 05 0301-61511
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