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Handelsverband begrüßt Fall der Maskenpflicht im nicht lebensnotwendigen Handel und bedauert das Beibehalten im lebensnotwendigen Handel

Der Handelsverband begrüßt den heute von Gesundheitsminister Rauch verkündeten Wegfall der FFP2-Maskenpflicht im nicht-lebensnotwendigen Handel, wenngleich die gänzliche Abschaffung im gesamten Handel wünschenswert gewesen wäre und die Beschäftigten endlich entlastet hätte.

Rainer Will Handelsverband

Die Unterscheidung zwischen lebensnotwendigem und nicht-lebensnotwendigem Handel ist in Europa ein Unikum und angesichts der deutlich sinkenden Fallzahlen nicht nachvollziehbar. Länder wie Island, Finnland, Schweden, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Norwegen, Dänemark, Estland oder die Niederlande haben die Maskenpflicht im Handel auf Basis der wissenschaftlichen Evidenz im gesamten Handel längst abgeschafft.

Es ist ebenso unverständlich, warum im Supermarkt weiterhin eine Maske getragen werden muss, aber in der Nachgastronomie ab Karsamstag keinerlei Maßnahmen mehr gelten sollen. Bedauerlich ist auch, dass es keine Differenzierung zwischen Mitarbeiter:innen und Kund:innen im lebensnotwendigen Handel gibt. Erstere müssen die Maske stundenlang während der Arbeit tragen und zweitere nur für ein paar Minuten beim Einkauf.

„Ein ‚Durchatmen‘ gibt es ab Karsamstag nur für die Beschäftigten im nicht lebensnotwendigen Handel. Die Belastung von hunderttausenden Angestellten im Lebensmitteleinzelhandel geht auch nach 24 Monaten trotz steigender Temperaturen und fallender Fallzahlen weiter“, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Der Handelsverband fordert abschließend, dass im Hinblick auf den Herbst der von Bundesminister Rauch vorgesehen „Werkzeugkoffer“, mit dem rasch auf neue Situationen reagiert werden soll, eine nachvollziehbare Branchendifferenzierung beinhaltet.

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