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Handelsverband empfiehlt rasche Klarheit bei Spielregeln zum Lockdown-Ende im Handel

Ab 12. Dezember öffnet der Safe-Spot Handel zumindest in sechs von neun Bundesländern wieder seine Pforten. Wien folgt am 13. Dezember, in Oberösterreich soll es erst am 17. Dezember so weit sein und in Kärnten wird heute über die nächsten Öffnungsschritte entschieden. Der österreichische Handel braucht jedenfalls dringend Klarheit, unter welchen Bedingungen und Sicherheitsvorkehrungen ab Sonntag bzw. Montag geöffnet werden kann und welche Öffnungszeitenregelung dabei gelten wird.

Rückkehr zu den normalen Öffnungszeiten im Handel ab 12. Dezember?
Auf Bestreben der Gewerkschaft wurde mit der letzten Novelle der Covid-Verordnung eine Schließung der im Lockdown geöffneten Geschäfte mit 19.00 Uhr verordnet. Ob mit dem Ende des Lockdowns das Einkaufen wieder zu den „normalen“ Öffnungszeiten möglich sein wird, ist derzeit noch offen. Offen ist ebenso noch, inwiefern die 2G-Regel durch den Handel kontrolliert werden muss. Der Handelsverband empfiehlt nachdrücklich, dass weiterhin keine lückenlose Eintrittskontrollen erfolgen müssen, sondern die Betriebe wieder im Rahmen ihrer „Sorgetragungspflicht“ Maßnahmen wie Durchsagen, Hinweisschildern oder – sofern es die Ressourcen zulassen – stichprobenartigen Kontrollen setzen können.

Rainer Will Handelsverband

„Wir freuen uns darauf, ab 12. Dezember endlich wieder weitestgehend aufsperren zu dürfen. Davor müssen aber die Spielregeln schnellstmöglich klargestellt werden. Fest steht, dass die Handelsbetriebe keinesfalls 300.000 Kundinnen und Kunden pro Tag kontrollieren können.Unsere Händlerinnen und Händler müssen auch ihren Personalbedarf zeitnahe planen, daher braucht es hier Klarheit“, fordert Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Studien belegen: FFP2-Maskenpflicht und kurze Aufenthaltsdauern sorgen für sicheren Einkauf.
Seitens der Politik wurde eine Rückkehr zum „Lockdown für Ungeimpfte“ zugesichert – sprich bundesweit 2G und FFP2-Maskenpflicht. Menschen ohne Corona-Impfung oder Genesungsnachweis dürfen also auch nach dem 12.12. nur in Ausnahmefällen ihr Haus oder ihre Wohnung verlassen und selbst mit einem negativen PCR-Test nur im „Handel der Grundversorgung“ einkaufen. Und das obwohl aktuelle Studien wie jene der US-amerikanischen Nationalen Akademie der Wissenschaften ganz klar belegen, dass korrekt getragene FFP2-Masken einen extrem hohen Schutz vor einer CoV-Infektion bieten.

„Alle Studien belegen, dass der Einkauf im stationären Handel sicher ist. Daher ist das Ende des harten Lockdowns im Handel überfällig. Wir appellieren an Landeshauptmann Stelzer und Landeshauptmann Kaiser, die Geschäfte in Oberösterreich und Kärnten wie die anderen Bundesländer schon ab dem 12. Dezember wieder zu öffnen“, so Rainer Will.

Ausfallsbonus III: Nachbesserungen dringend empfohlen.
Arbeitsplatzsicherheit muss Zug um Zug mit der Pandemiebekämpfung einhergehen. Bundesweit erwartet der österreichische Handel durch die Rückkehr in den Lockdown für Ungeimpfte einen Umsatzeinbruch von bis zu 350 Millionen Euro wöchentlich im stationären Non-Food-Handel. Vor diesem Hintergrund sind Nachbesserungen bei den Corona-Entschädigungen für direkt und indirekt vom Lockdown betroffene Handelsbetriebe alternativlos.

Vor allem der neuen Ausfallsbonus III wird das Leid des „Patienten Wirtschaft“ nur geringfügig lindern. Einzel- und Großhändler mit einem Umsatzverlust von mehr als 30% im November und Dezember 2021 (im Vergleich zum Betrachtungszeitraum 2019) erhalten lediglich 10% bis 20% der Umsatzausfälle ersetzt. Zudem ist der Ausfallsbonus III mit max. 80.000 Euro gedeckelt. Daher appelliert der Handelsverband einmal mehr an die Bundesregierung, hier deutlich und zügig nachzubessern.

Individualbeschwerde beim VfGH: Schließung des Handels verfassungswidrig?
Die erneute Schließung des Handels war laut Einschätzung vieler Jurist:innen und Handelsbetriebe verfassungswidrig, da geschlossene Geschäfte das Infektionsgeschehen nicht wesentlich beeinflussen und daher diese Maßnahme nicht geeignet ist, den Eingriff in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte zu rechtfertigen. Ein entsprechender Individualantrag wurde bekanntlich von 62 Händlern beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Rund 95 Prozent der Branche unterstützen diese VfGH-Beschwerde, darunter tausende Klein- und mittelständische Betriebe.

Rückfragen & Kontakt:
Handelsverband
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Pressesprecher
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 77
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