Harter Lockdown ab 17. November: Handelsverband fordert rasche Umsatzentschädigung für Händler und klare Regeln

80-Prozent-Umsatzersatz, Verlustausgleich und Click & Collect Möglichkeit für ab Dienstag geschlossene Geschäfte dringend erforderlich. Krisenkommunikation der Regierung führt heute zu absehbaren Verwerfungen im Kaufverhalten der Bevölkerung.

Seit Beginn des „Corona Lockdown light“ Anfang November leidet der heimische Handel massiv, die Branche musste bereits einen Umsatzverlust von fast 750 Millionen Euro verkraften. Maskenpflicht, geschlossene Lokale, steigende Arbeitslosenzahlen und der Konjunktureinbruch drücken auf die Konsumlaune. Die nun angekündigte Schließung des gesamten Non-Food Handels von 17. November bis 6. Dezember kommt für die angeschlagenen Betriebe zur Unzeit und fällt voll in die Sondereinkaufstagen (Black Friday, Cyber Monday) sowie in das anstehende Weihnachtsgeschäft.

Non-Food Handel: 900 Mio. Euro Umsatzentfall pro Lockdown-Woche.

„Für unsere Branche ist der harte Lockdown das Worst Case Szenario. November und Dezember sind die beiden umsatzstärksten, wichtigsten Monate des Geschäftsjahres. Pro Lockdown-Woche rechnen wir im Non-Food Handel mit einem Umsatzausfall von mindestens 900 Millionen Euro. Profitieren werden in erster Linie jene internationalen Onlinehändler aus Drittstaaten, die kaum Steuern zahlen und wenig zum Gemeinwohl beitragen. Der Lockdown ist im Prinzip ein Amazon-Förderungsprogramm“, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Eines ist aus Sicht des Handels klar: Analog zur Gastronomie und Hotellerie müssen auch die von behördlichen Betretungsverboten betroffenen Händler unter den 80-Prozent-Schutzschirm des Bundesregierung. „Uns wurde versprochen, dass niemand in dieser Krise zurückgelassen wird. Das fordern wir jetzt ein. Alle von der Schließung betroffenen Händler müssen für die Lockdown-Wochen einen 80-Prozent-Umsatzersatz bekommen, zwischen den Branchen darf kein Unterschied gemacht werden. Gerade jetzt, wo das Weihnachtsgeschäft voll anläuft und die Weihnachtsgelder sowie hohe Mieten anstehen, brauchen die Betriebe sofortige Unterstützung, um die Arbeitsplätze zu sichern“, stellt Will klar.

Volles Spektrum des EU Beihilfenrahmens ausschöpfen – koste es, was es wolle! 
Wir befinden uns im 9. Monat der Krise. Zeitgleich mit dem zweiten harten Lockdown braucht es jetzt Zug um Zug die Gelder auf den Konten der Händler, indem das volle Spektrum der EU-Hilfen ausgeschöpft werden. Hier ist das Finanzministerium dringend gefordert, das Mittel des Verlustausgleichs für Verluste zu beantragen. Viele europäische Länder haben dies längst gemacht und ihre Unternehmen damit rasch geholfen. Die EU sieht bei coronabedingten Verlusten bis zu 3 Millionen Euro Zuschüsse im Ausmaß von bis zu 90 Prozent vor, wenn die betroffenen Betriebe nicht mehr als 50 Mitarbeiter haben. Bei größeren Unternehmen ist eine Erstattung von maximal 70 Prozent des Verlusts vorgesehen. Von diesem Verlustausgleich würden auch jene Unternehmen profitieren, die kurz vor dem ersten Lockdown noch expandiert hatten und jetzt beim Fixkostenzuschuss I größtenteils durch die Finger schauen. Details dazu HIER.

Unternehmenswachstum darf nicht bestraft werden.
Hintergrund: Viele Klein- und Mittelbetriebe haben all ihre Filialen in einer Gesellschaft zusammengefasst. In der Berechnung des Fixkostenzuschusses ist das ein massiver Nachteil. Denn auf dem Papier halten sich die Umsatzeinbrüche in Grenzen, weil nun mehrere Standorte zum Unternehmen gehören und damit zum Umsatz beitragen, aber bei wesentlich höheren Kosten.

Klare Regeln und klare Krisenkommunikation erforderlich.
Im Gegensatz zum ersten Lockdown im März muss dieses Mal auch rechtlich klar geregelt sein, das ‚Click & Collect‘ zulässig ist, damit die Händler so wie die Gastronomen zumindest Waren vor Ort ausgeben können.

Verbesserungsbedarf ortet der Handelsverband auch bei der Krisenkommunikation der Bundesregierung. Die heutigen Hamsterkäufe in fast allen Bereichen des stationären Handels sind klar auf die Art der Kommunikation der bevorstehenden Maßnahmen zurückzuführen und sorgen in den Geschäften für eine Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Handelsverband hält fest, dass die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu jeder Zeit gewährleistet ist und auch sämtliche Lebensmittel für die Konsumenten uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Pressesprecher:
Mag. Gerald Kühberger, MA
Handelsverband
Alser Straße 45, 1080 Wien
T +43 (1) 406 22 36 – 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
www.handelsverband.at

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