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HV fordert Beibehaltung des bestehenden Corona-Testintervalls (7 Tage) für Beschäftigte im Handel & Zulassung von Selbsttests

Der österreichische Handel kehrt nach dem Ende der „Osterruhe“ in Wien und Niederösterreich Schritt für Schritt zum gewohnten Normalbetrieb zurück. Nach insgesamt 116 verlorenen Einkaufstagen in vier Lockdowns haben die heimischen Betriebe die Möglichkeit der Hilfe zur Selbsthilfe bekommen. Spätestens am 19. Mai wird mit der bundesweiten Öffnung von Gastronomie und Hotellerie endlich auch der „Lockdown light“ Geschichte sein. Dieser knabbert aktuell mit rund 250 Millionen Euro pro Woche an den Umsätzen der Händler, weil die Besucherfrequenz und die Aufenthaltsdauer stark mit dem gastronomischen Angebot in den Einkaufsstraßen und Shoppingcentern korreliert.

Erweiterte Testpflicht an Arbeitsorten: HV für Beibehaltung der gewohnten Testfrequenz.
Bereits am 3. Mai hat der Nationalrat eine erweiterte Testpflicht an Arbeitsorten beschlossen, die erforderliche Zustimmung des Bundesrats wird voraussichtlich noch heute erfolgen. Damit einher geht eine neue gesetzliche Regelung: Es kann per Verordnung eine Testauflage für Arbeitsorte vorgeschrieben werden, an denen wegen der Art der Tätigkeit oder des physischen Kontakts zu anderen Personen die Gefahr einer wechselseitigen Ansteckung mit Corona besteht.

Bisher waren Testauflagen nur an Arbeitsorten mit Kundenkontakt sowie an jenen Orten, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, möglich. Künftig wären auch Arbeitsstätten betroffen, an denen Bürotätigkeiten von mehreren Arbeitnehmern gleichzeitig ausgeübt und ein physischer Kontakt nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem war bisher als Alternative zum Corona-Test die Möglichkeit des Tragens einer FFP2-Maske vorgesehen. Diese Wahlmöglichkeit entfällt künftig aufgrund der Virusvarianten mit noch größerem Ansteckungspotenzial.

„Die bisherige Regelung mit der Wahlmöglichkeit zwischen FFP2-Maske und wöchentlichem Test hat sich im Handel in den letzten Wochen bestens bewährt, daher haben wir immer für eine Beibehaltung dieser Praxis plädiert. Wir bestehen jedenfalls auf eine Beibehaltung des gewohnten Testintervalls von 7 Tagen. Alles andere wäre für den Handel mit seinen 600.000 Beschäftigten nicht administrierbar“, stellt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will klar.

Zulassung aller gängigen Selbsttests für Beschäftigte im Handel wäre essenziell.
Überdies fehlen vor allem in ländlichen Regionen die entsprechenden Testkapazitäten. Daher empfiehlt der Handelsverband die Zulassung der vollen Bandbreite an erprobten Corona-Selbsttests wie Lollipop- und Nasenbohrer-Tests für das gesamte Personal im heimischen Handel.

„Die Selbsttests könnten direkt in den Filialen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst durchgeführt werden und würden somit weit weniger zeitliche Ressourcen beanspruchen. Überdies könnten die Teststraßen dadurch massiv entlastet werden“, ist Will überzeugt.

Rückkehr zu „normalen“ Ladenöffnungszeiten überfällig.
Eine weitere HV-Forderung, die auch von einem Großteil der heimischen Konsumenten unterstützt wird, ist die Rückkehr zu den gewohnten Öffnungszeiten im Handel und damit das Ausschöpfen des gewohnten Zeitrahmens von 72 Stunden pro Woche. Seit dem dritten Lockdown mussten die heimischen Geschäfte aufgrund der allgemeinen Ausgangsbeschränkungen ihre Türen spätestens um 19 Uhr schließen.

„Die Rückkehr zu den gewohnten Öffnungszeiten im stationären Handel ist überfällig. Sowohl die Händler als auch die Kunden wollen, dass die Geschäfte endlich wieder bis 21 Uhr offenhalten dürfen. Das ermöglicht allen berufstätigen Konsumenten wieder ein stressfreies Einkaufen nach der Arbeit. Überdies können dadurch die Kundenströme entzerrt werden, was aus epidemiologischer Sicht absolut sinnvoll ist. Spätestens mit der geplanten Wiedereröffnung von Gastronomie und Hotellerie am 19. Mai brauchen wir diese Lockerung“, so Handelssprecher Rainer Will, der hierzu in laufenden Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium steht.

Rückfragen & Kontakt:
Handelsverband
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