Im Verkehrsrecht stehen folgende wesentliche Änderungen an

 
Winterreifen- und Schneekettenpflicht ab 15.11.2006

Gilt für alle Lkws über 3,5 t hzG (Klassen N2 und N3) und alle Autobusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Lenker (Klassen M2 und M3) sowie alle von einem solchen Fahrzeug abgeleiteten Kraftfahrzeuge, also auch für Sattelzugfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Spezialkraftfahrzeuge, Fahrzeuge nach Schaustellerart udgl. 

Diese Kraftfahrzeuge müssen jeweils zwischen 15.11. und 15.3. an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen montiert haben – als Winterreifen gelten auch Reifen ohne M&S-Kennzeichnung, sofern sie eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen. Diese Kraftfahrzeuge müssen überdies in diesem Zeitraum geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen. 

Nachrüstung von Lkw und Bussen mit Tempobegrenzern

Gilt für alle Lkws über 3,5 t hzG (Klassen N2 und N3) und alle Autobusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Lenker (Klassen M2 und M3) sowie alle von einem solchen Fahrzeug abgeleiteten Gelenkkraftfahrzeuge, Spezialkraftwagen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h. Unserer Ansicht nach sind durch die Beschränkung auf die angeführten drei „abgeleiteten Fahrzeugarten“ im Gegensatz zum ersten Punkt weitere Fahrzeugarten, wie Spezialkraftfahrzeuge und  Fahrzeuge nach Schaustellerart, von dieser Vorschrift nicht erfasst. 

Zwischen dem 1.10.2001 und dem 1.1.2005 erstmals zum Verkehr zugelassene derartige Kraftfahrzeuge müssen seit 1.1.2006 mit einem elektronischen Tempobegrenzer nachgerüstet sein, wenn sie grenzüberschreitend eingesetzt werden, ab 1.1.2007 ist die Nachrüstung erforderlich, wenn die Fahrzeuge nur innerhalb von Österreich eingesetzt werden. 

Vor dem 1.1.2001 erstmals zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge brauchen nicht nachgerüstet werden, für sie galt die Verpflichtung aber bereits bei Lkw udgl. Ab 10 t hzG und bei Bussen ab 5 t hzG, die nunmehrige Nachrüstfrist ist daher primär maßgeblich für Busse bis 5 t hzG und Lkw udgl. über 3,5 t bis 10 t hzG. 
 

Ing. Karl Jachs

Referat Verkehrspolitik
Wirtschaftskammer Oberösterreich
Hessenplatz 3, A-4020 Linz
T 05-90909-3476
F 05-90909-3479
vp@wkooe.at

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