Industrie: Standortentwicklungsgesetz vermeidet ausufernde Verfahren

„In Österreich wird es Jahr für Jahr komplexer, langwieriger, kostenintensiver und letztlich unsicherer, wichtige Infrastruktur- und Standortprojekte umzusetzen. Mit dem Standortentwicklungsgesetz nimmt sich die Bundesregierung dieses bedeutenden Themas entschlossen an und versucht dem generellen Negativtrend entgegenzuwirken. Die Industrie begrüßt daher ausdrücklich die Initiative von Bundesministerin Schramböck. Mit dem neuen Gesetz sollen nicht nur kosmetische Änderungen vorgenommen, sondern ein neuer Standard bei Genehmigungsverfahren etabliert werden“, erklärte der Vizegeneralsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Peter Koren, am Freitag anlässlich des Endes der Begutachtungsfrist zum Standortentwicklungsgesetz.

Die Industrie sehe im Standortentwicklungsgesetz „in keiner Weise ein Aufweichen des Umweltschutzniveaus oder eine Einschränkung der Rechte Betroffener“. Sowohl der Erhalt der Umwelt als auch die Berücksichtigung legitimer Interessen der Anrainer stünden außer Streit. „Es geht einzig und allein um die Beschleunigung der Entscheidung über ein Vorhaben. Verfahren, die sich ein Jahrzehnt oder länger dahinschleppen müssen der Vergangenheit angehören“, betonte Koren.

So wichtig die Vorlage des neuen Standortentwicklungsgesetzes mit einer klaren Fristsetzung für die Entscheidung besonders standortrelevanter Projekte sei, könne dies doch nur ein erster notwendiger Schritt bei der nachhaltigen Effizienzsteigerung von Genehmigungsverfahren sein. „Die Anpassung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, wie sie teilweise ebenfalls derzeit vorbereitet werden, sowie die klare aber nicht überschießende Umsetzung der Aarhus-Konvention sind zügig vorzunehmen“, so der IV-Vizegeneralsekretär abschließend.

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