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Kompliziert, komplizierter, Österreich: Verordnungs-Chaos im Vorfeld der Corona-Öffnungsschritte verärgert heimischen Handel

Gesundheitsministerium ändert einen Tag vor dem Ende der FFP2-Maskenpflicht im nicht-lebensnotwendigen Handel rechtliche Einstufung. Neue Regelung für Konsumenten undurchschaubar.

Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung beim letzten Öffnungsgipfel, die FFP2-Maskenpflicht ab 5. März ausschließlich im „lebensnotwendigen Handel“ beizubehalten, soll diese nun doch auch in vielen Geschäften abseits des täglichen Bedarfs weiterhin bestehen bleiben. Nach der rechtlichen Begründung des Gesundheitsministeriums fallen auch alle Mischbetriebe, die bestimmte Waren wie Tierfutter, Medizinprodukte (z.B. Fieberthermometer, Pflaster) oder Sicherheits- und Notfallprodukten (z.B. Brennstoffe, Leuchtmittel) im Sortiment haben, unter die FFP2-Maskenpflicht.

Rainer Will Handelsverband

Das führt zur absurden Situation, dass viele Handelsgeschäfte, die im harten Lockdown geschlossen halten mussten, nun plötzlich als „lebensnotwendig“ eingestuft werden. So müsste beispielsweise in einem Baumarkt, in dem auch Brennstoffe oder Tierfutter verkauft werden, weiterhin im gesamten Geschäft eine FFP2-Maske von Kund:innen und Beschäftigten getragen werden. Auch in einem Möbelhaus, in dem Leuchtmittel verkauft werden, gilt die FFP2-Maskenpflicht demnach theoretisch weiterhin.

Die Gesundheit der Konsument:innen steht für den österreichischen Handel an oberster Stelle. Die Branche ist auch nicht grundsätzlich gegen die bestehende FFP2-Maskenpflicht, sofern es die virologische Situation erforderlich macht. Aber ohne ein Mindestmaß an Rechts- und Planungssicherheit wird es für die tausenden krisengebeutelten Handelsbetriebe immer schwieriger, ihren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können.

„Kompliziert, komplizierter, Österreich. Wie sollen unsere Kundinnen und Kunden mit dieser realitätsfernen Regelung des Gesundheitsministeriums noch verstehen, wo sie künftig verpflichtend eine FFP2-Maske tragen müssen und wo nicht? Das Handelspersonal muss nun wohl erneut die absehbare Verärgerung der Kundschaft ob der missverständlichen Kommunikation der Regierung ausbaden. Wir fordern daher eine klarere Abgrenzung, wann ein Geschäft als lebensnotwendig einzustufen ist. Es kann doch nicht sein, dass ein Betrieb, der 4.000 Produkte im Sortiment hat und eines davon ist ein Fieberthermometer, als lebensnotwendig gilt und deshalb eine Maskenpflicht besteht“, fasst Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will den Unmut der gesamten Branche zusammen.

 

Mag. Gerald Kühberger, MA
Pressesprecher
Handelsverband
Alser Straße 45, 1080 Wien
T +43 (1) 406 22 36 – 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
www.handelsverband.at

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