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Nationaler Alleingang bei Herkunftskennzeichnung belastet heimische Lebensmittelhersteller in der Corona-Pandemie

Koßdorff: Keine zusätzlichen Belastungen in der schwersten Wirtschafts- und Arbeitsplatzkrise seit 1945!

„Die Corona-Pandemie hat die Wirtschaft in Österreich in die größte Krise seit 75 Jahren gestürzt. Statt jetzt alles zu unternehmen, um die Unternehmen zu entlasten und damit einer halben Million Menschen, die derzeit arbeitslos sind, wieder Chancen auf Arbeit zu eröffnen, fordert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Tourismus und Regionen noch mehr Belastungen für die österreichischen Lebensmittelunternehmen. Das unbeirrte Festhalten des Landwirtschaftsressorts an zusätzlichen Auflagen durch eine rein nationale Herkunftskennzeichnung nur für unsere heimischen Hersteller ist mehr als unverständlich. Dadurch werden die österreichischen Hersteller und ihre Lebensmittel ‚Made in Austria‘ gegenüber ihren internationalen Mitbewerbern bewusst geschwächt. Statt unsere Lebensmittelindustrie gerade jetzt, in der schwersten Wirtschaftskrise seit 1945, zu unterstützen, werden ihr mit Gold Plating Hürden und Bürokratie in den Weg gelegt. Wer übernimmt dafür die politische Verantwortung? Erfolgreiche Agrarpolitik schaut anders aus“, erläutert Mag. Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie.

Wer übernimmt die politische Verantwortung?
Das Vorhaben einer verpflichtenden rein nationalen Herkunftskennzeichnung wird nur Verlierer bringen, gerade jetzt in der Corona-Pandemie: Als nationaler Alleingang trifft es ausschließlich die heimischen Hersteller. Diese müssen – im Gegensatz zu ihren ausländischen Mitbewerbern – umfangreiche Bürokratie und Kosten für nach Herkunft getrennten Rohstoffeinkauf, separate Verarbeitung und Etikettierung verkraften. Ausländische Produzenten sparen sich diesen Mehraufwand, konkurrieren aber im Supermarktregal – im In- und Ausland – unmittelbar mit den österreichischen Produkten. „Die politischen Verantwortungsträger werden erklären müssen, warum sie unsere österreichischen Lebensmittelhersteller mit dem geplanten Alleingang Österreichs zwingen, ihre Logistik, Verarbeitung, Beschaffung und Verpackung umzustellen, um ein österreichisches Herkunftskennzeichnungssystem umzusetzen, das bereits jetzt mit einem Ablaufdatum versehen ist.“ Tatsache ist nämlich:

In der EU wird aktuell an zusätzlichen Vorgaben für eine EU-weit verpflichtende Herkunftskennzeichnung für bestimmte Lebensmittel gearbeitet. Diese werden bereits 2022 (!) vorliegen. Das würde für die heimischen Betriebe bedeuten, dass sie nach der Umstellung auf ein rein österreichisches System in weiterer Folge eine Umstellung auf ein europäisches System stemmen müssen – doppelter Aufwand, doppelte Kosten -, ohne erkennbaren Nutzen für Österreich und das in Zeiten der Corona-Pandemie.

Das geplante Vorhaben einer rein national verpflichtenden Herkunftskennzeichnung widerspricht eindeutig EU-Recht. Es würde nach Einführung und Umsetzung durch die Gerichte gekippt werden. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2020 hat nämlich jüngst bestätigt, dass eine simple, rein national verpflichtende Herkunftskennzeichnung EU-rechtlich unzulässig ist (EuGH, Rs. C-485/18 – Lactalis). Rechtsgutachten renommierter österreichischer Universitätsprofessoren und Rechtsexperten bestätigen, dass es in Österreich im Ergebnis in der Praxis keinen Spielraum für nationale Regelungen gibt. Denn ein Mitgliedstaat muss eine Verbindung zwischen einer besonderen Qualität des Lebensmittels und seiner Herkunft nachweisen. Diese besondere Qualität muss objektiv feststellbar sein und auf sämtliche Lebensmittel zutreffen, die der nationalen Regelung unterliegen. Einfach ausgedrückt bedeutet das: Lebensmittel, etwa Milch, Fleisch oder Eier aus Österreich müssen nachweislich „besser“ sein, nur weil sie aus Österreich stammen. Das muss der Mitgliedstaat nachweisen. Weiters hat der Mitgliedstaat nachzuweisen, dass die Verbindung zwischen den objektiven Qualitätsmerkmalen eines Lebensmittels und seiner Herkunft auch von wesentlicher Bedeutung für die Verbraucher und für ihre Kaufentscheidung ist. Laufende Rabatt-Aktionen bei Lebensmitteln, die klar mit der Herkunft Österreich gekennzeichnet sind, lassen daran zweifeln, dass Verbraucher diese besondere Bedeutung feststellen und honorieren würden. Das wissen die politischen Verantwortlichen. Bringen sie mit diesem Hintergrundwissen dennoch eine EU-rechtswidrige Regelung national auf den Weg, müssen sie in weiterer Folge dafür die Verantwortung übernehmen.

Landwirtschaftsministerium blendet konsequent die geltende EU-Rechtslage aus.
„Wenn Österreich Verordnungen über eine rein nationale Herkunftskennzeichnung zur Notifikation nach Brüssel schickt, die von vornherein zum Scheitern verurteilt sind, hilft das niemandem. Im Gegenteil. Das kann doch keine Position im Sinne Österreichs sein“, wundert sich Koßdorff. Die klaren Verlierer dieser Klientelpolitik sind neben den heimischen Lebensmittelherstellern auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die nach diesem politisch geplanten Intermezzo Herkunftsangaben nicht mehr verständlich sein werden. Schließlich soll es Unterschiede bei den Angaben, Begrifflichkeiten und Definitionen von Herkunft und den Verantwortlichkeiten geben, was erheblich Verwirrung stiften wird.

Selbst die häufig ins Treffen geführten Argumente der „Regionalität“ und damit eine Verringerung der CO2-Freisetzung greifen zu kurz: Denn dann wären in Vorarlberg Äpfel aus Südtirol oder der Schweiz die „bessere Wahl“ als solche aus der Steiermark, weil die Entfernung kürzer ist. Im Waldviertel wäre Milch aus Tschechien idealer statt aus Kärnten oder im Burgenland Gemüse aus Ungarn statt aus dem Eferdinger Becken. Es geht dem Landwirtschaftsressort offensichtlich darum, Staatsgrenzen als vermeintliche Qualitätsgrenzen zu definieren und den Inlandsmarkt abzuschotten. Das entspricht freilich nicht den Prinzipien der Nachhaltigkeit und des freien Warenverkehrs und geht auch für eine exportorientierte Agrar- und Lebensmittelwirtschaft wie die österreichische insgesamt in die falsche Richtung.

Jobmotor Lebensmittelindustrie ankurbeln und Arbeitsplätze sichern.
„Statt sich in Brüssel mit einem Entwurf zur Herkunftskennzeichnung kein gutes Renommée zu machen, fordern wir kluge Konzepte für die Unterstützung der heimischen Lebensmittelwirtschaft. Erfolgreiche Agrarpolitik ist nicht über Lebensmittelkennzeichnung zu machen. Hier müssen andere Konzepte auf den Tisch, nämlich die Bündelung der Energien im Interesse des Produktions- und Exportstandortes Österreichs entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Darüber hinaus unterstützen wir die bewährten freiwilligen Angaben zur Herkunft, etwa das AMA-Gütesiegel“, so Koßdorff. Viele Betriebe der Lebensmittelindustrie leiden als Zulieferer unter dem coronabedingten Ausfall von Gastronomie, Tourismus und Events. Koßdorff abschließend: „Unsere Betriebe zu unterstützen, statt ihnen weitere Bürden aufzuhalsen, hilft den Menschen in Österreich in einer schwierigen Zeit. Jeder Euro, der in der Lebensmittelindustrie erwirtschaftet wird, löst 1,23 Euro an Wertschöpfung in anderen Unternehmen aus. Jeder Arbeitsplatz in der Lebensmittelindustrie bewirkt die Schaffung oder Absicherung von weiteren knapp zwei Arbeitsplätzen in Österreich. Nur eine starke Lebensmittelindustrie im eigenen Land gewährleistet die verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit sicheren, guten und ausreichenden Lebensmitteln. Darauf sollten alle politisch Verantwortlichen gut achten.“

Stellenwert der Lebensmittelindustrie in Österreich.
Die Lebensmittelindustrie ist eine der größten Branchen Österreichs. Sie sichert im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten tagtäglich die Versorgung mit sicheren, qualitativen und leistbaren Lebensmitteln. Die rund 200 Unternehmen mit ihren 27.000 Beschäftigten erwirtschaften jährlich ein Produktionsvolumen von deutlich über 9 Mrd. Euro. Rund 7,6 Mrd. Euro davon werden in Form von Erzeugnissen der Lebensmittelindustrie im Export in über 180 Länder abgesetzt. Der Fachverband unterstützt seine Mitglieder durch Information, Beratung und internationale Vernetzung.

Rückfragen & Kontakt:
Mag. Katharina Koßdorff
Geschäftsführerin im Fachverband der Lebensmittelindustrie
Tel.: +43 1 712 21 21 – 14
k.kossdorff@dielebensmittel.at

Food Business Consult
DI Oskar Wawschinek MAS MBA
Pressesprecher für den Fachverband der Lebensmittelindustrie
+43/664-5456350
office@foodbusiness.at

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