Neue europäische Verordnung bringt besseren Schutz im Online-Handel

Eine neue europäische Produkt-Sicherheitsverordnung bringt eine Reihe von Verbesserungen für Konsument:innen, unter anderem im Online-Handel. So müssen Online-Marktplätze ihre Kund:innen künftig direkt über Produkt-Rückrufe informieren und den Behörden produktbezogene Unfälle melden.

Die Verordnung regelt Sicherheitsanforderungen an Non-Food-Verbraucherprodukte wie beispielsweise Möbel, Werkzeuge, etc., sofern es dafür keine speziellen rechtlichen Regelungen gibt. „Die neue Richtlinie schafft ein durchgehend hohes Niveau an Produktsicherheit für die europäischen Verbraucher:innen“, ist Konsument:innenschutz-Minister Johannes Rauch überzeugt. Die neue Regelung wurde am 25. April vom Rat angenommen und sieht eine Übergangsfrist von 18 Monaten vor.***

Nach mehr als 20 Jahren wird die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit durch eine neue europäische Verordnung abgelöst. Obwohl sich die bisherige Regelung durchaus bewährt hat, zeigten sich im Laufe der Jahre immer mehr Lücken. Dies betrifft vor allem moderne Vertriebsformen wie den Online-Handel, Online-Marktplätze oder die wachsende Zahl an Sendungen aus Drittstaaten, die direkt oder über Logistik-Unternehmen an Konsument:innen ausgeliefert werden. Diese Bereiche werden nun geregelt: So müssen Online-Marktplätze den Marktüberwachungsbehörden spezielle Kommunikationskanäle öffnen. Bei Produkt-Rückrufen werden sie verpflichtet, ihre Kund:innen unmittelbar zu informieren. Angebote im Internet müssen standardisierte Informationen enthalten. Vermittlungsplattformen für nicht-gewerbliche Verkäufe unter Konsument:innen sind davon aber ausgenommen.

Grundsätzlich muss es nun für jedes Produkt, das in der EU verkauft wird, eine europaweit verantwortliche Person geben. Es soll nicht mehr möglich sein, dass bei gefährlichen Produkten niemand greifbar ist, der Maßnahmen zur Abhilfe setzen kann.

Zusammenarbeit mit Behörden verbessert

Hersteller:innen müssen künftig eine technische Dokumentation für ihre Produkte erstellen, die zumindest eine Risikobewertung und die allenfalls angewendeten Normen umfasst. Bei der Risikobewertung sind nun auch Cybersecurity und Künstliche Intelligenz zu berücksichtigen. Die Gefahren durch mögliche Verwechselbarkeit von Non-Food-Produkten mit Lebensmitteln wurden ebenfalls in der Verordnung berücksichtigt.

Generell sind Wirtschaftsakteure zur Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichtet. Sie müssen ihnen zum Beispiel Vorlieferant:innen und gewerbliche Abnehmer:innen bekanntgeben. Daneben sind produktbezogene Unfälle zu melden. Die Information über Produkt-Rückrufe wird standardisiert.

Die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden werden an andere Vollzugsbereiche angepasst und damit vereinheitlicht. Wie bisher können alle zur Gefahrenabwehr nötigen Maßnahmen bis hin zum Produktrückruf angeordnet werden. Künftig sind zudem auch verdeckte Einkäufe durch die Behörden („Mystery Shopping“) zulässig. Der Informationsaustausch zwischen EU-Staaten über Maßnahmen gegen gefährliche Produkte – das sogenannte RAPEX-System – wird unter dem Begriff „Safety Gate Portal“ zu einer zeitgemäßen Kommunikationsplattform ausgebaut.

„Dieses Bündel von Maßnahmen sichert das hohe Niveau an Produktsicherheit für die europäischen Verbraucher:innen. Das ist ein Meilenstein für die Sicherheit von Verbraucherprodukten“, ist Konsument:innenschutz-Minister Johannes Rauch überzeugt. Das erforderliche österreichische Begleitgesetz, mit dem unter anderem die Zuständigkeiten der Behörden, die erforderliche Verfahren oder auch Verwaltungsstrafen geregelt werden, wird in den nächsten Monaten vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsument:innenschutz ausgearbeitet.

Rückfragen & Kontakt:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
pressesprecher@sozialministerium.at
sozialministerium.at

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