Neues AEB White Paper entlarvt Mythen über US-Exportkontrollrecht

Ein neues White Paper des Stuttgarter Softwareunternehmens AEB greift die fünf verbreitetsten Mythen über das US-Exportkontrollrecht auf und stellt die tatsächliche Rechtslage dar. Es bietet einen Überblick über die Grundlagen der US-Exportkontrolle und erklärt, weshalb sich die aktive Auseinandersetzung mit diesem Thema für Unternehmen lohnt. Unter dem Titel „Fünf Mythen über Exportkontrolle made in the USA“ steht das White Paper auf www.aeb.de/us-recht kostenlos und unverbindlich zum Download zur Verfügung.

Die Einhaltung der US-Exportkontrollbestimmungen ist eine Herausforderung für alle Unternehmen, die beispielsweise Dual-Use-Güter herstellen oder für die Herstellung ihrer Waren US-Technologie verwenden und nicht nur für die Firmen, die mit Rüstungsgütern zu tun haben. Das US-Recht folgt der Ware, wo auch immer sie sich auf der Welt befindet. Unabhängig vom Standort einer Firma wird daher die Verletzung von  Rechtsvorschriften verfolgt. Bei Verstößen gegen US-amerikanische Ausfuhrkontrollvorschriften drohen drastische Geld- und Freiheitsstrafen und nicht zuletzt der Entzug von Exportprivilegien. Das  gilt auch, wenn sich ein Unternehmen seiner Verpflichtungen nicht bewusst war und die Verstöße unwissentlich begangen hat.

  • Das neue AEB White Paper entlarvt die verbreitetsten Mythen über die US-Exportkontrollbestimmungen:
  • Unsere Firma hat ihren Sitz nicht in den USA, daher gelten die US-Bestimmungen nicht für uns.
  • Wir sind weder in der Luft-, Raumfahrt- noch Rüstungsgüterindustrie tätig, daher gelten US-Bestimmungen für uns nicht.
  • US-Exportkontrollen betreffen nur physische Warenbewegungen.
  • Wir verfügen bereits über Genehmigungen auf nationaler Ebene, daher benötigen wir keine US-Genehmigungen.
  • Wir können gar keine US-Genehmigung beantragen, daher brauchen wir auch keine.

Das White Paper stellt klar, welche Vorschriften für wen gelten und erläutert, welche Konsequenzen sich daraus auch für deutsche Unternehmen ergeben. Es macht deutlich, worauf sie hinsichtlich ihrer Handelsbeziehungen und Transaktionen achten müssen – egal, ob sie ihr Geschäft im Inland, innerhalb der EU, mit US-Partnern oder international betreiben. Wichtige Themen wie die Exterritorialität von US-Exportkontrollen, die Handhabung von so genannten Dual-Use- und Rüstungsgütern sowie Technologietransfers kommen dabei zur Sprache.

Exportkontrolle der USA – Hintergrundinformationen
Die US-Regierung hat in den letzten Jahren den Druck auf Unternehmen außerhalb der Vereinigten Staaten erhöht, die US-Export- und Reexportgesetze einzuhalten. Da die USA für ihr Exportkontrollrecht auch über ihre Staatsgrenzen hinaus Gültigkeit beanspruchen sind auch nicht-amerikanische Unternehmen von diesen gesetzlichen Regelungen betroffen –zumindest dann, wenn sie mit Waren handeln, die dem amerikanischen Recht unterliegen.

Die derzeitige US-Exportkontrollreform macht die Sachlage noch komplexer: einige Güter, die derzeit unter die Kontrolle der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) fallen sollen künftig den Export Administration Regulations (EAR) unterliegen. Das wird grundlegende Veränderungen für Unternehmen aus verschiedenen Branchen nach sich ziehen, v.a. in der Luftfahrt-, Automobil- und Rüstungsindustrie, der  Informationstechnologie sowie in der Telekommunikations- und Softwarebranche.

Unternehmen, die gegen US-Exportkontrollbestimmungen verstoßen, riskieren, selbst auf eine Sanktionsliste gesetzt zu werden. Das gefährdet die gesamte internationale Geschäftstätigkeit der Firma, da andere Unternehmen den Geschäftsverkehr vermeiden werden – vom damit verbundenen Imageschaden ganz zu schweigen. Und weil Unternehmen Verantwortung für ihre Lieferketten tragen, bietet das White Paper auch einen Überblick über die Bereiche, die für deren Absicherung eine besondere Rolle spielen. Dabei ist es aufgrund der Komplexität nicht sinnvoll, die Einhaltung des US-amerikanischen Rechts im Unternehmen über rein manuelle Prozesse zu steuern. Das neue AEB White Paper zeigt auf, weshalb es sich für Unternehmen lohnen kann, in diesem Bereich über eine IT-gestützte Lösung nachzudenken.

Das AEB Whitepaper „Fünf Mythen über Exportkontrolle made in the USA“ steht auf www.aeb.de/us-recht kostenlos und unverbindlich zum Download zur Verfügung.

Über AEB (www.aeb.de)
Mit über 30 Jahren Erfahrung ist AEB einer der führenden Anbieter für globale IT-Lösungen und Services im Supply Chain Management mit den Schwerpunkten Beschaffungs-, Lager-, Distributionslogistik, Außenwirtschaft und Risikomanagement. Mit der Logistiksuite ASSIST4 bietet AEB eine Anwendung mit durchgängiger Prozessunterstützung und vollständiger Transparenz für die Planung und Steuerung globaler Liefernetzwerke an. AEB ist ein internationales Unternehmen mit mehr als 5000 Kunden in Europa, Asien und Amerika. AEB hat ihren Hauptsitz in Stuttgart, Geschäftsstellen in Hamburg, Soest, Düsseldorf und München sowie Tochterunternehmen in der Schweiz, Großbritannien und Singapur.

Anschrift:
Julius-Hölder-Straße 39
70597 Stuttgart
Telefon-Kontakt:
+ 49 (0) 711 72842-300

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar