NIKI: EU-Kommission bedauert Lufthansa-Rückzieher

Wojahn: „Nicht hinter der EU verstecken, sondern zu unternehmerischer Entscheidung stehen“

Die EU-Kommission hat die Entscheidung der Lufthansa, von der Übernahmeoption der NIKI Luftfahrt GmbH nicht Gebrauch zu machen, zur Kenntnis genommen. Die Behörde betont, dass das Übernahmeverfahren noch nicht abgeschlossen ist, und es andere Optionen gegeben hätte. Die unklare Situation für die Beschäftigten und die Passagiere von NIKI geht nicht auf die EU zurück, sondern auf die Insolvenz von Air Berlin und den nunmehrigen Rücktritt von der Übernahme. Die EU-Kommission bedauert die Entscheidung der Lufthansa. Jörg Wojahn, Vertreter der EU-Kommission, kritisierte: „Es trägt kaum zur Glaubwürdigkeit bei, sich hinter dem falschen Vorwand zu verstecken, dass die EU-Kommission die Übernahme von NIKI untersagt hätte. Es ist Teil der unternehmerischen Verantwortung, zu den eigenen Entscheidungen zu stehen.“

In Folge der Lufthansa-Entscheidung wird die Kommission nun ihre Überprüfungen auf den Erwerb der LGW und die anderen Teile der Air Berlin, die die Lufthansa zu erwerben gedenkt, beschränken.

Hintergrund
Die EU-Kommission hat die Aufgabe, Unternehmenstransaktionen, die ihr vorgelegt werden, zu prüfen. Sie ist aufgrund der Wettbewerbsregeln verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Konsumenten nicht die Leidtragenden von Unternehmensverschmelzungen sind. Es war von Anbeginn klar, dass Lufthansa und Air Berlin viele überschneidende Routen hatten, was ein Risiko für österreichische, deutsche und Schweizer Passagiere und für den Wettbewerb darstellte. Bei Übernahmen ist es in der Verantwortung der Unternehmen, Vorsorge zu treffen, um Wettbewerbsbedenken auszuräumen. Nur wenn solche Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, kann die Kommission der Übernahme stattgeben.

Rückfragen & Kontakt:
Vertretung der EU-Kommission in Österreich
Heinz-Rudolf Miko
Pressesprecher
++43 6767 90 80 45
Heinz-Rudolf.Miko@ec.europa.eu

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