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oecolution austria zum Textil-Vernichtungsverbot: Anreize für mehr Nachhaltigkeit statt neuer Verbote

Zehetner erneuert Forderung nach Abbau der Steuer-Bestrafung von Unternehmensspenden: Spenden teurer als vernichten ist völlig absurd!

Laut einem Bericht im heutigen Standard plant Umweltministerin Leonore Gewessler ein Vernichtungsverbot für Neuwaren und Retouren in der Textilbranche. „Sich dem Thema Vernichtung von Waren anzunehmen, ist grundsätzlich begrüßenswert. Dass reflexartig allerdings als Lösung gleich wieder ein Verbot kommen soll, ist nicht verständlich. Gerade in diesem Fall könnten Anreize zu ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit führen“, so oecolution-Geschäftsführerin Elisabeth Zehetner. Sie erneuert daher ihre Forderung, die steuerliche Ungleichbehandlung von Unternehmenssachspenden zu stoppen und eine Klarstellung bei den Lebensmittelspenden vorzunehmen. „Es ist doch völlig absurd, dass es für Unternehmen teurer ist, retournierte oder übrig gebliebene Ware an Hilfsorganisationen sowie Sozialmärkte zu spenden, anstatt die Ware zu entsorgen. Die immer mehr werdenden Kund:innen der Sozialmärkte, die durch die Teuerung einen stärkeren Andrang bei gleichzeitig rückläufigen Sach- und Lebensmittelspenden erleben, würden es der Ministerin danken.“

Hintergrund: Sach-/Lebensmittelspenden von Unternehmen.
Will ein Unternehmen Waren an gemeinnützige Einrichtungen spenden, ist in Österreich die Umsatzsteuer zu entrichten, was Sachspenden steuerlich unattraktiv macht und häufig zur ersatzweisen Vernichtung oder Entsorgung der Ware führt. Zwar gibt es bei Lebensmitteln seit Jahren die „gelebte Praxis“, wonach Unternehmer:innen für Lebensmittel, die gespendet werden, keine Steuer mehr zahlen müssen, wenn sie vor der Weitergabe als „Verderb“ deklariert werden und der Warenwert auf null gesetzt wird. Streng genommen gelten diese Lebensmittel aber als „nicht verkehrstauglich“ und dürften nicht weitergegeben werden. Die für Unternehmen wichtige Rechtssicherheit fehlt also. In Deutschland wurde der Weg für eine rechtssichere umsatzsteuerliche Abwicklung von Sachspenden bereits 2021 freigemacht.

Rückfragehinweis:
Kathrin Schriefer
Kommunikation
Tel.: +43 676 4629426
E-Mail: Kathrin.Schriefer@oecolution.at
www.oecolution.at

 

Quelle: APA/OTS

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