Rückverfolgbarkeit mit GS1

 
Der GTS (Global Traceability Standard) sticht gleich mehrfach aus den übrigen GS1 Standards heraus. Es handelt sich dabei um einen Prozessstandard der auf viele andere GS1 Standards verweist – und er ist neu. 

Die “Maschine” zur Entwicklung von neuen Standards ist für GS1 GSMP (Global Standards Management Process). Die IRTŽs (Traceability Industry Requirement Team) sind in diesem Zusammenhang das „Werkzeug“. Im Jänner 2005 wurde gestartet und Ende des Jahres lag das Ergebnis in Form des GTS vor. Die Teilnehmer kamen von über 60 Unternehmen und Organisationen aus 20 Ländern (WAL-MART, NESTLE, CARREFOUR, ALLIED DOMECQ, WEGMANS, GMA, CASINO, SYNGENTA, BASF, ALBERTSONS, GLON, …).

Durch konsistente GS1 Traceability guidelines sollen inkompatible Rückverfolgbarkeitslösungen verhindert werden, die auch auf unterschiedliche Anforderungen der verschiedensten Bereichen zurückgeführt werden können. Dies sind zum Beispiel die Kunden, die Technologie oder das Anwendungsgebiet (z.B. Qualität vs. Logistik).
Der GTS definiert nun den Rückverfolgbarkeitsprozess und zeigt mögliche Technologien zur Bewältigung auf und bringt im Anschluss die Referenz zu den passenden GS1 Standards. Aufbauend auf der Prozessdefinition kann durch individuelles Anpassen des Rückverfolgbarkeits-grundgerüstes für spezielle Anwendungen oder Branchen eine maßgeschneiderte Erweiterung aufgesetzt werden.

GLN, GTIN, GS1-128 (EAN-128), DESADV, GDSN … sind auch beim GTS die Basis für eine einheitliche Sprache und Methode (physischer Material- und Informationsfluss, Datentypen) vom Rohmaterial- oder Verpackungsmittellieferanten bis zur Abgabe an den Endverbraucher.
Die systematische Herangehensweise bringt es mit sich, dass auch jene Bereiche sichtbar werden, die neue Standards erfordern. Beispielhaft seien genannt: EPC, Rückverfolgbarkeits-Netzwerke oder die Automatisierung des gesamten Themas „Rückverfolgbarkeit“.
Traceability ist eine Chance für Standards, die umgekehrt die Traceability wiederum  vereinfachen, wodurch ein positiver Kreislauf in Gang gesetzt wird.

Rollen für den Prozess „Materialfluss“ sind Ersteller, Quelle oder Empfänger der Rückverfolgbarkeitseinheit (RVE), sowie Transporteur. Rollen des Prozesses „Informationsfluss“ sind Ersteller, Quelle oder Empfänger der Rückverfolgbarkeitsdaten (RVD), sowie Markeninhaber. Jeder Rolle fallen im Rückverfolgbarkeitsprozess definierte Pflichten zu, wodurch Rückverfolgbarkeit erst stattfinden kann. Die Pflichten wurden in einer “Use Case Actor Matrix“ festgehalten die sich auf fünf Basisschritte zur Verwirklichung von Rückverfolgbarkeit stützt.

Die wichtigste Neuerung betrifft alle „Lebensmittelunternehmer“, die sich bisher streng am, in den einschlägigen EU Verordnungen festgeschriebenen, Prinzip „One step up, one step down“ orientiert haben. Dieses Prinzip dient dem GTS nur als Basis. Weiterführend gilt jedoch: „Alle Partner müssen die interne und externe Rückverfolgbarkeit über die gesamte Supply Chain hinweg sicherstellen.“


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