Sozialpartner im Handel bleiben bei striktem Nein zu Eintrittstests im stationären Handel

Die Sozialpartner im österreichischen Handel bekräftigen ihr striktes Nein zu Eintrittstests im stationären Handel. In einem gemeinsamen offenen Brief von Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft gpa, und Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), betonen die beiden wie folgt:

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz beabsichtigt die Einführung von Eintrittstests für KonsumentInnen im stationären Handel. Ausgenommen davon sollen offenbar Geschäfte sein, die der Deckung der Grundbedürfnisse dienen – also all jene, die auch während der Lockdowns öffnen durften.

Sowohl die Unternehmen als auch die Beschäftigten im Handel haben bisher alle gesetzten Maßnahmen mitgetragen und unterstützt, um ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. Das Tragen von FFP2-Masken sowie die Erweiterung der 10 m²- auf 20 m² pro Kunde waren die Verschärfungen der jüngsten Vergangenheit. Diese stellen jetzt schon große Herausforderungen und eine zusätzliche Belastung in der Praxis dar. Jedoch konnte schon dadurch ein hohes Maß an Sicherheit in Bezug auf die Infektionsgefahr erreicht werden.

Zur Verdeutlichung der Auswirkungen und Problemstellungen von Eintrittstests fassen die Bundessparte Handel der WKÖ und die Gewerkschaft GPA die massiven negativen Auswirkungen auf Unternehmen und MitarbeiterInnen sowie alle ungeklärten Fragen wie folgt zusammen:

  • Eintrittstests im Handel wären eine Hürde für KonsumentInnen, welche Impulskäufe verhindern. Der Handel würde daher massive wirtschaftliche Einbußen erleiden. Dadurch wären auch zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet. Welche finanziellen Abgeltungen werden die betroffenen Betriebe erhalten?
  • Das Problem der Sortimentsabgrenzung würde sich verschärfen. Im Lebensmittel- und Drogeriewarenhandel können Sortimente ohne Eintrittstest erworben werden, für welche es, nach dem diskutierten Vorschlag, im Fachhandel eines Eintrittstests bedarf. Dies würde die ohnehin schon bestehende Ungleichbehandlung zwischen den Handelsbranchen sowie die bereits jetzt bestehende Wettbewerbsverzerrung massiv verstärken.
  • Die KonsumentInnen werden weiter verstärkt auf den Einkauf im Online-Handel setzen. Diese Umsätze werden zu Lasten des stationären Handels gehen und somit Unternehmen wie Arbeitsplätze gefährden. Welche Pläne gibt es, um den ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu begegnen?
  • Im stationären Einzelhandel herrschen Kundenfrequenzen, die eine Eintrittskontrolle in der Praxis unmöglich machen. Sollten Unternehmen bzw. deren MitarbeiterInnen für die Kontrollen zuständig sein, stellen sich folgende Fragen:

o Welches Personal soll die Kontrollen vornehmen? Die MitarbeiterInnen im Verkauf sind für Personenkontrollen weder geeignet noch ausgebildet und lehnen dies daher auch ab.

o In vielen Geschäften ist nur ein/e MitarbeiterIn anwesend. Wie sollen dort Kontrollen erfolgen? Gibt es hier Ausnahmen aufgrund der Betriebsgröße oder Anzahl der MitarbeiterInnen? Gibt es Ausnahmen für den Fall, dass die einzige anwesende MitarbeiterIn mit der Bedienung von Kunden beschäftigt ist?

o Wird dem Handel externes Personal für diese Kontrollen zur Verfügung gestellt?

o In welcher Form und in welcher Höhe werden dem Handel die Kosten für Kontrollen ersetzt?

o Einige KonsumentInnen wehren sich bereits jetzt, Maßnahmen einzuhalten. Die MitarbeiterInnen im Verkauf werden immer öfter mit aggressivem Kundenverhalten konfrontiert. Es ist davon auszugehen, dass es zu einer Vervielfachung dieser Probleme kommen wird, insbesondere dann, wenn KundInnen mangels mitgeführten negativem Testergebnisses zurückgewiesen werden müssen. Den MitarbeiterInnen im Handel ist dies nicht zumutbar!

o Was genau muss kontrolliert werden? Welche Tests dürfen anerkannt werden und wie lange sind diese jeweils gültig? Wie ist mit offensichtlich gefälschten Testbescheinigungen umzugehen? (Polizei holen?)

o Anders als bei den körpernahen Dienstleistungen wie z.B dem Friseur kennt der Handel seine KundInnen nicht persönlich. Muss daher die Identität der KonsumentInnen festgestellt werden (Ausweiskontrolle)?

o Wo müssten diese Kontrollen durchgeführt werden? Beim Geschäftseingang? Es besteht die Gefahr, dass es zu Menschentrauben vor den Geschäften und somit zu einer erhöhten Infektionsgefahr kommt. Dies ist klar kontraproduktiv zur eigentlichen Zielsetzung.

o Wo müssten die Kontrollen in Einkaufszentren durchgeführt werden? Bei jedem Eingang zum Einkaufszentrum oder beim Eingang zu jedem einzelnen Geschäft?

o Welche Konsequenzen hat das Unternehmen zu tragen, wenn sich KonsumentInnen ohne negatives Testergebnis im Geschäft aufhalten? Mit welchen Konsequenzen hat der Konsument zu rechnen? Sind hier auch Strafen angedacht?

Abschließend weisen wir auf die wissenschaftliche Studie von Univ. Prof. Dr. Christoph Teller von der Johannes-Kepler-University im Anhang hin. Sein Abschlusssatz fasst die Auswirkungen treffsicher zusammen: „Die „bittere gute Nachricht“ für den stationären Handel im Falle der Umsetzung der Maßnahme: Man könnte es ihm kaum noch schwerer machen, für die Kund*innen attraktiv zu sein.“

Anstatt an einem völlig unpraktikablen Vorschlag festzuhalten und diesen gegen den Willen aller Betroffenen – UnternehmerInnen, ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und Sozialpartner – durchzusetzen, ersuchen wir Sie, im Dialog mit uns nach umsetzbaren Maßnahmen zu suchen. Gerne stellen wir unsere Expertise zur Verfügung. (PWK175/SR)

Rückfragen & Kontakt:
DMC – Data & Media Center
Wirtschaftskammer Österreich
T 05 90 900 – 4462
E DMC_PR@wko.at

Gewerkschaft GPA – Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Martin Panholzer
Tel.: 05 0301-21511
Mobil: 05 0301-61511
E-Mail: martin.panholzer@gpa.at
Web: www.gpa.at

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