UNOS: Die Verwendung von Gesichtsschutzmasken muss bundesweit einheitlich geregelt werden.

Bundessprecher Michael Schuster: „Aufgrund uneinheitlicher Regelungen drohen den Unternehmerinnen und Unternehmern hohe Strafen.“

Verärgert reagiert er auf die aktuelle Debatte rund um Gesichtsschutzmasken aus Plexiglas. „Das ist eine sehr gute Alternative zum Mund-Nasen-Schutz, da Kunden die Verkäuferinnen und Verkäufer besser verstehen können. Allerdings führen von Bundesland zu Bundesland verschiedene Regelungen zu kompletter Verwirrung und Rechtsunsicherheit“, so Schuster.

Während in Wien laut Wirtschaftskammer Wien das Tragen eines Gesichtsschutzes nur in Kombination mit einer Mund-Nase-Maske erlaubt ist, werden in Niederösterreich fünf Gesichtsschutzgläser pro Betrieb sogar gefördert. „Es kennt sich kein Mensch mehr aus. Ist der Firmensitz in Niederösterreich mit Filialen in Wien: Was gilt dann? Unternehmerinnen und Unternehmer befürchten aufgrund dieser unklaren und uneinheitlichen Regelungen hohe Strafen“ berichtet Schuster.

UNOS fordern, dass es klare, bundesweit einheitliche Regelungen gibt, wie mit diesen Gesichtsschutzmasken zu verfahren sei – wobei Betriebe bis 200 Quadratmeter die Möglichkeit bekommen sollen, frei zu entscheiden, ob sie Mund-Nase-Schutz oder Gesichtsschutzmasken tragen wollen. „Die Sicherheitsabstände müssen natürlich weiterhin eingehalten werden. Aber die derzeitige Unklarheit erhöht nur weiter die Unsicherheit in Unternehmen, Firmen und Betrieben – das ist nicht notwendig und gehört rasch behoben“, Schuster abschließend.

Rückfragen & Kontakt:
UNOS – Unternehmerisches Österreich (NEOS)
Mag. Cathrin Waltl
+436509194294

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